Datum: 29.02.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal MZG
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Haimhausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:45 Uhr bis 20:46 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 19. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Nördlich der Valleystraße"
1.1 Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB
1.2 Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
1.3 Feststellungsbeschluss
2 Erlass der Satzung über die Erhebung der Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Haimhausen wegen Anpassung der Gebührensätze
2.1 Vorstellung über die Anpassung der Gebühren
2.2 Erlass der Gebührensatzung
3 Erlass der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Mittagsbetreuung an der Grund- und Mittelschule Haimhausen wegen Anpassung der Gebühren
3.1 Vorstellung über die Anpassung der Gebühren
3.2 Erlass der Gebührensatzung
4 Bestellung des neuen Friedhofsbeauftragten
5 Eisstadion
6 Richtlinien zum Verkauf der Reihenhäuser im Birkenweg Süd
7 Bestätigung der Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Haimhausen
8 Veröffentlichung von Beschlüssen aus den nichtöffentlichen Sitzungen des Gemeinderates
9 Bericht des Bürgermeisters
9.1 Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben
9.2 Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben
10 Wünsche und Anregungen

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1. 19. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Nördlich der Valleystraße"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 29.02.2024 ö 1

Sachverhalt

Mit Beschluss vom 21.09.2023 hat der Gemeinderat die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) beschlossen. Ferner wurde am 07.12.2023 entschieden, den Geltungsbereich zu modifizieren.  

In der Sitzung vom 21.09.2023 hat der Gemeinderat dem vom Planungsverband ausgearbeiteten Vorentwurf i. d. F. vom 21.09.2023 zugestimmt. Anschließend fanden gleichzeitig die frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs.1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB statt. Die hierzu eingegangenen Stellungnahmen wurden in der Sitzung des Gemeinderats am 07.12.2023  behandelt und der Vorentwurf des  FNP entsprechend überarbeitet und die Verwaltung bzw. das Planungsbüro mit der Veröffentlichung des Entwurfes  (§ 3 Abs. 2 BauGB) und der Beteiligung  der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) beauftragt.  

Diese fanden anschließend gleichzeitig im Zeitraum vom 13.12.2023 bis einschließlich 22.01.2024 statt. 

Die im Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden am 27.02.2024 im Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (BPU) zur Vorberatung mit entsprechenden Beschlussempfehlungen für den Gemeinderat vorgelegt.

Der Gemeinderat wird gebeten, die jeweiligen Beschlüsse des BPU zu bestätigen.
Diese werden dem Gremium vor der Sitzung mittels eines Beschlussverzeichnisses als Anlage zu diesem TOP zur Kenntnis gegeben. 

Dokumente
Download GR 2024.02.29 ö Anlage Beschlussverzeichnis BPU Vorberatung 27.02.24.pdf

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1.1. Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 29.02.2024 ö 1.1

Sachverhalt

In der Sitzung des BPU am 27.02.2024 werden die Äußerungen und Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB vorberaten und eine Beschlussempfehlung für den Gemeinderat ausgesprochen.

Bereits mit der Ladung bzw. Versendung der Sitzungsunterlagen zur BPU-Sitzung werden die Sachverhalte mit Beschussempfehlung übermittelt. Das Beschlussergebnis wird nach der Sitzung des BPU dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben. Sollten sich der Beschluss bzw. der Sachverhalt wesentlich von der Vorlage unterscheiden, wird dieser farblich markiert.

Die Beschlussergebnisse werden nach der Sitzung des BPU dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben und unter TOP 1 mit einem Beschlussverzeichnis als Anlage beigefügt.

Beschluss

Der Gemeinderat bestätigt die Entscheidungen des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses vom 27.02.2024 (TOP 2.1.1.) 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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1.2. Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 29.02.2024 ö 1.2

Sachverhalt

In der Sitzung des BPU am 27.02.2024 werden die Äußerungen und Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB vorberaten und jeweils Beschlussempfehlungen für den Gemeinderat ausgesprochen. 

Bereits mit der Ladung bzw. Versendung der Sitzungsunterlagen zur BPU-Sitzung werden die Sachverhalte und Beschlussempfehlungen übermittelt. Die Beschlussergebnisse werden nach der Sitzung des BPU dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben und unter TOP 1 mit einem Beschlussverzeichnis als Anlage beigefügt.  Sollten sich der Beschluss bzw. der Sachverhalt wesentlich von der Vorlage unterscheiden, wird dieser farblich markiert. 

Beschluss

Der Gemeinderat bestätigt die Entscheidungen des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses vom 27.02.2024, (TOP 2.2 und 2.2.1)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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1.3. Feststellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 29.02.2024 ö 1.3

Sachverhalt

Aufgrund der öffentlichen Auslegung und der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind keine Änderungen oder Ergänzungen vorzunehmen. Der Plan mit Begründung und Umweltbericht sind der Anlage zu diesem TOP beigefügt. Das Gremium wird gebeten, den Feststellungsbeschluss zu fassen.

Beschluss 1

Der Gemeinderat bestätigt die folgende Entscheidung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses vom 27.02.2024, TOP 2.3: Der Gemeinderat stellt fest, dass aufgrund der Veröffentlichung und der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine Änderungen oder Ergänzungen vorzunehmen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat bestätigt die folgende Entscheidung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses vom 27.02.2024, TOP 2.3: Der Gemeinderat beschließt die 19. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 29.02.2024 (Anlage zur Niederschrift) und stellt diese fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Gemeinderat bestätigt die folgende Entscheidung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses vom 27.02.2024, TOP 2.3: Die Verwaltung wird beauftragt, die 19. Flächennutzungsplanänderung dem Landratsamt Dachau zur Genehmigung vorzulegen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, den Personen, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die Anregungen oder Hinweise zum Planentwurf vorgebracht haben, das Ergebnis der Abwägung mitzuteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
Download GR 2024.02.29 ö Anlage 19. FNP.Änd. Begründung.pdf
Download GR 2024.02.29 ö Anlage 19. FNP.Änd. Plan.pdf
Download GR 2024.02.29 ö Anlage 19. FNP Änd. Umweltbericht.pdf

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2. Erlass der Satzung über die Erhebung der Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Haimhausen wegen Anpassung der Gebührensätze

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 29.02.2024 ö 2

Sachverhalt

Das Beschlussverzeichnis zum TOP 2 der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.02.2024 ist als Anlage beigefügt.

Dokumente
Download GR 2024_02_29 Anlage TOP 2 HF 2024_02_28_Beschlussverzeichnis TOP 2.pdf

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2.1. Vorstellung über die Anpassung der Gebühren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 29.02.2024 ö 2.1

Sachverhalt

In der Elternbeiratssitzung am 01.02.2024 wurde ausführlich, anhand der Gebührenkalkulation, über eine jährliche Anpassung der Gebühren in den Betreuungseinrichtungen beraten. Die jährlich steigenden Personalkosten zwingt die Gemeinde Haimhausen dazu, die Gebühren für das Betreuungsjahr 01.09.2024 – 01.09.2025 etwas mehr als moderat zu erhöhen. Auch bei anderen Landkreisgemeinden ist eine entsprechende Anpassung der Gebühren nicht unumgänglich. Eine Kostendeckung kann nicht das Ziel einer Gebührenerhöhung sein, sondern das hohe Defizit, dass die Gemeinde trägt, soll etwas reduziert werden. Im Haupt- und Finanzausschuss am 28.02.2024 wurde über die Anpassung der Gebühren vorberaten. Der Fokus der Gebührenerhöhung lag bei der Vorberatung bei einer Erhöhung um 20 % je Betreuungseinheit. Zudem war beabsichtigt, dass Essensgeld um 1 € pro Essen zu erhöhen. Im Gespräch mit dem Elternbeirat machte die Gemeinde jedoch nach längerer Diskussion einen Vorschlag: 

Die Gebühren in der Kinderkrippe und Kindergarten um 15 % je Betreuungseinheit sowie das Essensgeld um 0,75 € pro Essen zu erhöhen.

Die Gebührenanpassung ab September 2024 wird sich daher im Wesentlichen auf die Betreuungsgebühren beziehen.

Das Defizit 2023 liegt im Bereich der Kindertageseinrichtungen bei 1.748.716,63 €. 

Für die Kindertageseinrichtungen wurde in der angefügten Kalkulation lediglich nur die Personalkosten herangezogen. Mit Erhöhung um 15 % sollen die steigenden Personalkosten etwas reduziert werden. Auch langfristig sind die Personalkosten ein nachvollziehbares Maß einer Anpassung. Die übrigen Ausgaben, wie z.B. die Bewirtschaftung und Unterhaltung der Gebäude, Reinigungskosten usw. verbleiben zu 100 % bei der Gemeinde. Die Gebühren im Bereich des Kindergartens und der Kinderkrippe verändern sich dem-nach wie folgt:

a) Kinderkrippe                                                                     bis 3 Jahre
für eine Buchungszeit bis 4 Stunden täglich                         242,50 € neu 279 €
für eine Buchungszeit bis 5 Stunden täglich                        297,50 € neu 342 €
für eine Buchungszeit bis 6 Stunden täglich                         357,50 € neu 411 €
für eine Buchungszeit bis 7 Stunden täglich                         417,50 € neu 480 €
für eine Buchungszeit bis 8 Stunden täglich                         477,50 € neu 549 €
für eine Buchungszeit bis 9 Stunden täglich                         537,50 € neu 618 €
für eine Buchungszeit bis 10 Stunden täglich                         597,50 € neu 687 €
Verbrauchsmaterialien / Brotzeit bis 6,0 Stunden                15,00 €
Verbrauchsmaterialien / Brotzeit mehr als 6,0 Stunden        20,00 €


ab 3 Jahre
für eine Buchungszeit bis 4 Stunden täglich                        197,50 € neu 227 €
für eine Buchungszeit bis 5 Stunden täglich                        242,50 € neu 279 €
für eine Buchungszeit bis 6 Stunden täglich                        287,50 € neu 331 € 
für eine Buchungszeit bis 7 Stunden täglich                        337,50 € neu 388 € 
für eine Buchungszeit bis 8 Stunden täglich                        387,50 € neu 446 € 
für eine Buchungszeit bis 9 Stunden täglich                        437,50 € neu 503 € 
für eine Buchungszeit bis 10 Stunden täglich                        487,50 € neu 561 € 
Verbrauchsmaterialien / Brotzeit bis 6,0 Stunden                15,00 €
Verbrauchsmaterialien / Brotzeit mehr als 6,0 Stunden        20,00 €

b) Kindergarten, Kinder von 3 bis 6 Jahren:
für eine Buchungszeit bis 5 Stunden täglich                        162,50 € neu 187 € 
für eine Buchungszeit bis 6 Stunden täglich                        197,50 € neu 227 € 
für eine Buchungszeit bis 7 Stunden täglich                        227,50 € neu 262 € 
für eine Buchungszeit bis 8 Stunden täglich                        257,50 € neu 296 € 
für eine Buchungszeit bis 9 Stunden täglich                        287,50 € neu 331 € 
für eine Buchungszeit bis 10 Stunden täglich                        322,50 € neu 371 € 
Verbrauchsmaterialien / Brotzeit bis 6 Stunden                        15,00 €
Verbrauchsmaterialien / Brotzeit mehr als 6 Stunden                20,00 €

Teilnahme am Mittagessen:
Verpflegungspauschale für 5 Tage/Woche         62,50 € neu 66,25 € 
Verpflegungspauschale für 4 Tage/Woche         50,00 € neu 53 € 

Auf die neue Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen wird Bezug genommen. Gegenüber der bisherigen Satzung vom 05.04.2023, werden ausschließlich die Gebühren (wie beschrieben) in § 5 verändert.

Beschluss 1

Antrag zur GeschO von GRM Ahlrep: Einführung einer einkommensabhängigen Gebührenstaffelung für Haushalte, deren Einkommen unterhalb des Bundesdurchschnitts (ca. 45.000 Euro) liegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 16

Beschluss 2

Antrag zur GeschO von GRM Jänicke-Spicker: Vertagung der heutigen Beschlussfassung und Beauftragung der Verwaltung zur Prüfung des Defizits in der Einrichtung Kinderhausen, insbesondere im Abgleich zum katholischen Kinderhaus Sankt Nikolaus.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 9

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2.2. Erlass der Gebührensatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 29.02.2024 ö 2.2

Sachverhalt

Aufgrund der Gebührenanpassung (vgl. § 5 Gebührensatz über Betreuungsgebühren und Essensgeld) ist die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Haimhausen vom 05.04.2023 entsprechend überarbeitet worden. 

Die überarbeitete Satzung bezüglich der Gebührenanpassung ist in der Sitzung des Gemeinderates zu beschließen.

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3. Erlass der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Mittagsbetreuung an der Grund- und Mittelschule Haimhausen wegen Anpassung der Gebühren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 29.02.2024 ö 3

Sachverhalt

Das Beschlussverzeichnis zum TOP 3 der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.02.2024 ist der Anlage beigefügt.

Dokumente
Download GR 2024_02_29_Anlage TOP 3 HF 2024_02_28_Beschlussverzeichnis TOP 3.pdf

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3.1. Vorstellung über die Anpassung der Gebühren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 29.02.2024 ö 3.1

Sachverhalt

In der Elternbeiratssitzung für die Mittagsbetreuung an der Grundschule Haimhausen am 01.02.2024 wurde ausführlich, anhand einer Gebührenkalkulation, über eine jährliche Anpassung der Gebühren in den Betreuungseinrichtungen beraten. Die jährlich steigenden Personalkosten zwingend die Gemeinde Haihausen dazu, die Gebühren etwas mehr als moderat zu erhöhen. Ansonsten laufen die Finanzen aus dem Ruder und eine qualitativ hochwertige Betreuung kann nicht mehr gewährleistet werden. Eine Kostendeckung kann und soll nicht das Ziel einer Gebührenerhöhung sein. Vielmehr soll das Defizit, dass die Gemeinde trägt, etwas reduziert werden.

Die Personalkosten sind und werden auch in der Mittagsbetreuung – bedingt durch den neuen Tarifabschluss und den allgemeinen tariflichen Anpassungen – sich um 10 % erhöhen. Der Fokus der Gebührenerhöhung lag bei der Vorbereitung insoweit, dass eine Gebührenerhöhung um 20 % je Betreuungseinheit erzielt wird. Zudem war beabsichtigt, dass Essensgeld um 1 € pro Essen zu erhöhen. Im Gespräch mit dem Elternbeirat machte jedoch die Gemeinde nach längerer Diskussion den Vorschlag, wie in den Kindertageseinrichtungen, die Gebühren um 15 % je Betreuungseinheit und das Essensgeld um 0,75 € pro Essen zu erhöhen. Der Preis für ein Essen liegt aktuell bei 7,38 € inkl. MwSt., wovon die Eltern aktuell 3,50 € selber tragen müssen. Der restliche Betrag wird weiterhin durch die Gemeinde getragen. Die Gebührenanpassung ab September 2024 wird sich daher im Wesentlichen auf den Kostenersatz für Betreuungsgebühren beziehen.

Das Defizit 2023 liegt im Bereich der Mittagsbetreuung bei 378.056,78 €. 

Für die Mittagsbetreuung wurden in der angefügten Kalkulation lediglich die Personalkosten herangezogen. Mit Erhöhung um 15 % sollen die steigenden Personalkosten etwas reduziert werden. Die übrigen Ausgaben wie z.B. die Bewirtschaftung und Unterhaltung der Gebäude, Reinigungskosten usw. verbleiben zu 100% bei der Gemeinde. Auf die neue Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung wird Bezug genommen. Gegenüber der bisherigen Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Mittagsbetreuung an der Grund- und Mittelschule Haimhausen vom 05.04.2023 werden ausschließlich die Gebühren (wie beschrieben) in § 5 verändert.

Die alten und neuen Gebühren in der Gegenüberstellung:

Gebühren pro Monat bei Betreuung bis 14:00 Uhr / 14:30 Uhr:
1 Tag / Woche        42,50 € neu 49,00 € 
2 Tage / Woche        72,50 € neu 83,50 € 
3 Tage / Woche        103,50 € neu 119,00 €
4 Tage / Woche        133,50 € neu 153,50 €
5 Tage / Woche        153,50 € neu 176,50 € 
Tageskind                14,00 € neu 16,00 € 
Gebühren pro Monat bei Betreuung bis 15:30 Uhr:
1 Tag / Woche        57,50 € neu 66,00 €
2 Tage / Woche        87,50 € neu 100,50 € 
3 Tage / Woche        118,50 € neu 136,50 € 
4 Tage / Woche        148,50 € neu 171,00 € 
5 Tage / Woche        168,50 € neu 194,00 €
Tageskind                 16,50 € neu 19,00 € 

Gebühren pro Monat bei Betreuung bis 16:00 Uhr:
1 Tag / Woche        67,50 € neu 77,50 €
2 Tage / Woche        97,50 € neu 112,00 €
3 Tage / Woche        128,50 € neu 148,00 € 
4 Tage / Woche        158,50 € neu 182,50 € 
5 Tage / Woche        178,50 € neu 205,50 € 
Tageskind                19,00 € neu 22,00 € 

Gebühren pro Monat bei Betreuung bis 17:00 Uhr:
1 Tag / Woche        82,50 € neu 95,00 € 
2 Tage / Woche        112,50 € neu 129,50 € 
3 Tage / Woche        143,50 € neu 165,00 € 
4 Tage / Woche        173,50 € neu 199,50 € 
5 Tage / Woche        193,50 € neu 222,50 € 
Tageskind                21,50 € neu 25,00 € 

Zu den Gebühren nach Absatz 1 werden Entgelte (Kosten) für Spiel- und Bastelmaterial erhoben. Diese Kosten können nach Rücksprache mit der Leitung der Mittagsbetreuung bei der entsprechenden Betreuungszeiträumen reduziert werden. 

Kosten pro Monat bei Betreuung von:
1 Tag / Woche        2,00 € neu 6,00 €
2 Tage / Woche        2,00 € neu 6,00 €
3 Tage / Woche        4,00 € neu 6,00 € 
4 Tage / Woche        4,00 € neu 6,00 € 
5 Tage / Woche        4,00 € neu 6,00 € 
Tageskind                1,00 € neu 1,50 € 

Beschluss

Antrag zur GeschO GRM Meckel:
Vertragung der Diskussion und Beschlussfassung zu TOP 3 (3.1 und 3.2), bis zur Abstimmung über die Gebühren und die neue Gebührensatzung für die Kindertagesstätten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 8

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3.2. Erlass der Gebührensatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 29.02.2024 ö 3.2

Sachverhalt

Aufgrund der Anpassung der Betreuungsgebühren und des Essensgeldes ist die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Mittagsbetreuung an der Grundschule Haimhausen vom 05.04.2023 entsprechend überarbeitet worden. 

Die überarbeitete Satzung bezüglich der Gebührenanpassung ist in der Sitzung des Gemeinderates zu beschließen.

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4. Bestellung des neuen Friedhofsbeauftragten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 29.02.2024 ö 4

Sachverhalt

In § 3 Abs. 3 GeschO ist geregelt (entspr. Art. 46 Abs. 1 Satz 2 GO, Art. 30 Abs. 3 GO), dass der Gemeinderat einzelnen seiner Mitglieder bestimmte Aufgabengebiete (Referate) zur Bearbeitung und damit Überwachung der Verwaltungstätigkeit zuteilen kann. Darüber hinaus ist es möglich, Beauftragte für die Dauer der Legislaturperiode durch den Gemeinderat zu ernennen, die nicht Gremiumsmitglied sein müssen. Durch das Ableben von Herrn Helmuth Greiner ist der Posten des Friedhofsbeauftragten seit geraumer Zeit vakant. Mit Herrn Herbert Westermaier konnte ein geeigneter Kandidat gefunden werden.

Generell sind die Aufgaben zur Instandhaltung etc. auf mehrere Personen verteilt, die sich wie folgt gliedern lassen:

  • Friedhofspflege für Leichenhaus und Urnenwand
  • Unterhalt Wege/Zuwegungen, Grünpflege generell
  • Kontaktperson für Bestatter & Verwaltung

Letzterer Punkt reißt das Aufgabengebiet des Friedhofsbeauftragten grob an, für die vorgenannten Themengebiete sind Personen in Nebentätigkeit beschäftigt. Für die Erfüllung der Aufgaben als Friedhofsbeauftragter ist es in erster Linie wichtig, vor Ort, stets und insbesondere an Wochenenden ansprechbar und gerade in Zeiten außerhalb der Verwaltungsöffnungszeiten für Bestattungsunternehmen greifbar zu sein. Es geht weiter mit einer eingeschränkten Form von Baumkontrolle und damit Zusammenarbeit mit Frau Haniel, die als Expertin im konkreten Fall zugezogen wird, über die Montage der Bronzeplatten für Baumgräber, Kennzeichnung der Gräber für Bestattungsunternehmen, Schlüsselgewalt für den Aufbewahrungsraum und das Eingangstor, bis zum Freilegen von Fundamenten.

Das Aufgabengebiet ist mit stetigen und konkreten Aufgaben verbunden, die nicht ohne konkrete Übertragung und damit verknüpfte Honorierung bewältigt werden können. Dankenswerterweise hat sich mit Herrn Westermaier jemand gefunden, der die Kompetenz und den Willen mitbringt, sich in den nächsten Jahren um den Haimhauser Friedhof zu kümmern. Die Beauftragung heute entfaltet ihre Wirkung längstens mit dem Ablauf der Legislaturperiode, folglich mit 30.04.2026.

Beschluss

Der Gemeinderat bestellt Herrn Herbert Westermaier zum Friedhofsbeauftragten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Eisstadion

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 29.02.2024 ö 5

Sachverhalt

Anfrage der Großen Kreisstadt Dachau, ob die Gemeinde Haimhausen sich eine Beteiligung an der Gründung eines Zweckverbandes (zur Errichtung und zum Betrieb einer Eislauffläche) vorstellen kann; Rückmeldung erbeten bis 01.03.2024.

In Anlage zu diesem TOP befinden sich der hierfür ursächliche Antrag sowie ein begleitendes Schreiben, in welchem wesentliche Rahmenbedingungen dargestellt sind.

Der Gemeinderat wird um Entscheidung gebeten, wie die Gemeinde Haimhausen sich hier positionieren soll. Aus der Presse konnte aktuell entnommen werden, dass sich mehrere Kommunen im Landkreis bereits negativ positioniert haben, was letztlich der angespannten Haushaltslage allerorten geschuldet ist; z. B. Röhrmoos, Bergkirchen, Sulzemoos, Hebertshausen, Karlsfeld und Schwabhausen.

Genaue Kosten (investiv und laufend) können für die Gemeinde Haimhausen momentan nicht beziffert werden, zumal nicht feststeht, auf wie viele Kommunen und nach welchem Schlüssel sich diese verteilen würden. Die Haushaltslage in Haimhausen differiert nicht wesentlich von denen in anderen Landkreiskommunen, die Spielräume sind eingeschränkt und das Handlungsfeld sollte sich im Wesentlichen auf die Pflichtaufgaben konzentrieren.

Beschluss

Der Gemeinderat Haimhausen lehnt eine Beteiligung an der Gründung eines Zweckverbandes zur Errichtung und zum Betrieb einer Eislauffläche ab.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Dokumente
Download GR_2024.02.21_Anlage_TOP_5_öffentlicher_Teil_Eisstadtion.pdf

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6. Richtlinien zum Verkauf der Reihenhäuser im Birkenweg Süd

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 29.02.2024 ö 6

Sachverhalt

Für den Bau der Häuser am Birkenweg wurde in der Klausurtagung vom 21.10.2023 die Vorgabe der Richtlinien dahingehend geändert, dass der Verkauf auch an Personen ohne einen einkommensschwachen Hintergrund erfolgen kann. Wie in der Klausurtagung angesprochen, wird eine Realisierung stark davon abhängen, ob es gelingt mögliche Käufer schon vor dem Baubeginn zu einer Teilnahme oder einem Kauf zu bewegen, das sichert einerseits die Kreditaufnahme für die Baukosten zu günstigeren Konditionen und verringert zudem die Kreditsumme, da Zug um Zug die Kosten mit den zukünftigen Eigentümern verrechnet werden können. Das Quartiersprojekt wurde daher am 21.12.2023 in der Vergabeplattform baupilot vorveröffentlicht. Das weitere Vorgehen besteht aus dem Erstellen des Exposés zu den einzelnen Häusern und der Umstellung von der Interessenbekundung zu einer Bewerbung. Wobei die in der Klausurtagung festgelegten Kriterien maßgebend für die Vergabe sind und nicht der Kaufpreis:

Sozialkriterien
Bewertungspunkte und damit eine höhere Rangplatzierung erhalten Bewerber mit:
  • geringem Verdienst aber ohne Einkommensobergrenze 
  • Anzahl von Kindern 
  • Pflegefälle 
  • Behindertenstatus (Birkenweg nicht barrierefrei) 

Ortsbezugskriterien (dürfen nicht mehr als 50% der Gesamtbewertung darstellen):
  • wohnhaft 
  • Arbeit vor Ort 
  • Ehrenamt 
  • Beruf der Daseinsvorsorge 

In den Kaufverträgen werden folgende Punkte festgelegt:
  • bewerben können sich nur volljährige natürliche Personen, die voll geschäftsfähig sind. Bei Ehegatten oder Lebensgemeinschaften (eingetragene oder auch nichteheliche) kann nur ein Antrag gestellt werden, selbst wenn weitere Haushaltsangehörige die Antragsvoraussetzungen erfüllen würden. 
  • nicht antragsberechtigt sind Personen für ihre minderjährigen Kinder; 
  • Antragsberechtigte Personen, Paare oder Haushalte können nur ein Haus erwerben. Hierfür kann jede Person, entweder allein oder zusammen, nur ein Antrag abgeben werden. 
  • Eine Vermietung ist frühestens nach Ablauf der Bindefrist (15 Jahre) zulässig. Die Vermietung an Eltern oder volljährige Abkömmlinge ist gestattet. 
  • Die Wohnung darf innerhalb einer Frist von 15 Jahren nach Beurkundung nicht veräußert oder Dritten durch Erbbaurecht bzw. Nießbrauch überlassen werden (= „Bindefrist“) mit Ausnahme eigener volljähriger Kinder. 
  • Tritt innerhalb der vorgenannten Frist der Erbfall ein, gelten Veräußerungs- und Überlassungsverbot für die Erben ebenfalls. 
  • Im Falle der Veräußerung ist die Differenz zwischen dem tatsächlichen bezahlten Kaufpreis und dem örtlichen Verkehrswert von Wohnflächen im Zeitpunkt der Veräußerung, anteilig nachzuentrichten. Die Erstattungspflicht reduziert sich um 1/180 für jeden vertragskonform abgelaufenen Kalendermonat. 
Bei Verletzung von Vergabegrundsätzen und Nichterfüllen von Vergabevoraussetzungen (d. h. insbesondere dann, wenn diese auf unrichtige Angaben bei der Antragstellung zurückzuführen sind) steht dem Kommunalunternehmen wahlweise ein Rückkaufsrecht oder ein Anspruch auf Aufzahlung bis zur Höhe des Verkehrswertes der Wohnung zu. 

Durch nachträgliche Behandlung in der Verwaltungsratssitzung des KUL vom 29.01.24 wurden zwei Änderungsvorschläge vorgebracht.
  1. Keine Bewertung des Alters, der Zweck junger Sozialgefüge stammt aus den Richtlinien des Wohnungsbaus.
  2. Die Verlängerung der Bindefrist von 10 auf 15 Jahre, als Angleichung zu den Vorgaben BG Schrammerweg I und II

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das Richtlinienmodell für den Verkauf der Reihenhäuser im Birkenweg. Die Vorgabe sind durch das KU Liegenschaften zum Bestandteil der Notarverträge zu machen um im Kauvertrag vom 16.05.2022 (UrkNr T1009/2022) Notariat Triller eingegangene Verpflichtung zum Richtlinienmodell zu erfüllen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Bestätigung der Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Haimhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 29.02.2024 ö 7

Sachverhalt

Die Freiwillige Feuerwehr Haimhausen hat in ihrer Dienstversammlung vom 26. Januar 2024 einen neuen Kommandanten und Kommandanten-Stellvertreter gewählt. Es waren ordnungsgemäß 46 aktive Mitglieder geladen. 36 Wahlberechtigte waren anwesend. Zur Wahl des 1. Kommandanten wurde Herr Stefan Jänicke-Spicker vorgeschlagen und mit 29:7 Stimmen wiedergewählt. Zur Wahl des stellvertretenden Kommandanten wurde Herr Benjamin Biely vorgeschlagen und mit 32:4 Stimmen wiedergewählt.

Beschluss 1

Die Wahl des Herrn Stefan Jänicke-Spicker zum Ersten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Haimhausen wird gem. Art. 8 Abs. 4 BayFwG bestätigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Wahl des Herrn Benjamin Biely zum stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Haimhausen wird gem. Art. 8 Abs. 4 BayFwG bestätigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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8. Veröffentlichung von Beschlüssen aus den nichtöffentlichen Sitzungen des Gemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 29.02.2024 ö 8

Sachverhalt

Die in den letzten nichtöffentlichen Sitzungen getroffenen Beschlüsse betrafen Grundstücks- und Vertragsangelegenheiten, für welche die Geheimhaltungsgründe nicht entfallen.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt fest, dass derzeit keine zu veröffentlichenden Beschlüsse vorliegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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9. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 29.02.2024 ö 9
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9.1. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
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9.2. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
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10. Wünsche und Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 29.02.2024 ö 10
Datenstand vom 19.04.2024 10:14 Uhr