11. Änderung des Bebauungsplanes für das Gewerbegebiet „Ost“ –südlicher Teil- in der Gemarkung Haßfurt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) mit dem Ziel der Zulassung von Anlagen für sportliche Zwecke auf dem Grundstück Heinrich-Hertz-Straße 5, Fl-Nr. 3502/15; Verfahrenseinleitungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB und Anordnung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Stadtrates, 24.07.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 9. Sitzung des Stadtrates 24.07.2017 ö beschließend 8

Datenstand vom 18.09.2017 13:57 Uhr