11. Änderung des Bebauungsplanes für das Gewerbegebiet „Ost“ –südlicher Teil- in der Gemarkung Haßfurt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) mit dem Ziel der Zulassung von Anlagen für sportliche Zwecke auf dem Grundstück Heinrich-Hertz-Straße 5, Fl-Nr. 3502/15; Verfahrenseinleitungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB und Anordnung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung: 9. Sitzung des Stadtrates, 24.07.2017
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat | 9. Sitzung des Stadtrates | 24.07.2017 | ö | beschließend | 8 |
Datenstand vom 18.09.2017 13:57 Uhr