Landschaftsschutzgebiet "Egartenlandschaft um Miesbach";
Neuausweisung des Landschaftsschutzgebietes
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 29.02.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Verordnung vom 14.12.2022 wurde das geplante Landschaftsschutzgebiet „Egartenlandschaft um Miesbach“ einstweilig gesichert. Diese Verordnung tritt mit Inkrafttreten einer neuen Verordnung, spätestens aber nach Ablauf von 2 Jahren außer Kraft.
Den Gemeinden wird vor der endgültigen Festsetzung der Grenzziehung des neuen Landschaftsschutzgebiets die Möglichkeit eingeräumt, Vorschläge zu machen, welche Flächen aus Sicht der Gemeinde nicht mehr oder zusätzlich in den Geltungsbereich des Landschaftsschutzgebietes einbezogen werden sollen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, Vorschläge zur Neuausweisung des Landschaftsschutzgebietes auszuarbeiten. Insbesondere soll geprüft werden, auf welchen Flächen der Schutzzweck der Verordnung, nämlich die Haglandschaft, noch vorhanden ist.
Datenstand vom 29.02.2024 14:47 Uhr