Landschaftsschutzgebiet "Egartenlandschaft um Miesbach"; Neuausweisung des Landschaftsschutzgebietes


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 29.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.02.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Mit Verordnung vom 14.12.2022 wurde das geplante Landschaftsschutzgebiet „Egartenlandschaft um Miesbach“ einstweilig gesichert. Diese Verordnung tritt mit Inkrafttreten einer neuen Verordnung, spätestens aber nach Ablauf von 2 Jahren außer Kraft.

Den Gemeinden wird vor der endgültigen Festsetzung der Grenzziehung des neuen Landschaftsschutzgebiets die Möglichkeit eingeräumt, Vorschläge zu machen, welche Flächen aus Sicht der Gemeinde nicht mehr oder zusätzlich in den Geltungsbereich des Landschaftsschutzgebietes einbezogen werden sollen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, Vorschläge zur Neuausweisung des Landschaftsschutzgebietes auszuarbeiten. Insbesondere soll geprüft werden, auf welchen Flächen  der Schutzzweck der Verordnung, nämlich die Haglandschaft, noch vorhanden ist.

Datenstand vom 29.02.2024 14:47 Uhr