Sanierung der stillgelegten Hausmülldeponie Freudenreich; Vorstellung des aktuellen Sachstands


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2024 ö informativ 4

Sachverhalt

In der Sitzung des Gemeinderats vom 11.02.2021 wurde der Auftrag der Ingenieursleistungen für die Sanierung der ehemaligen Hausmülldeponie Freudenreich an die Firma Tauw GmbH vergeben.
Aufgrund des hohen Abstimmungsaufwands (u. a. mit dem Staatlichen Bauamt wegen der Querung der Verrohrung des Freudenreichgrabens und der neu zu errichtenden Sickerwasserleitung unter der angrenzenden Staatsstraße), zusätzlicher Untersuchungen (Baugrunduntersuchung zur Planung der Böschungssicherung, naturschutzrechtlich geforderter Untersuchungen und Erstellung eines landschaftspflegerischen Begleitplans, Beweissicherungs-untersuchungen) und der notwendigen Einbeziehung von privaten Grundstückseigentümern konnte der Sanierungsplan gemäß § 13 Abs. 1 BBodSchG i. V. m. § 6 BBodSchV erst im November 2022 vorgelegt werden.  

Geplant war, nach Genehmigung des Sanierungsplans durch das Landratsamt Miesbach im Frühjahr 2023 die Bauleistungen auszuschreiben und ab Herbst 2023 mit den vorbereitenden Maßnahmen (Verlegung der Gärtnerei Schuster zunächst auf eine provisorische Ersatzfläche auf der Deponie) zu beginnen. Das Büro Tauw GmbH erarbeitete auf dieser Basis bis Mai 2023 den Entwurf der Vergabeunterlagen für die Bauleistungen. 
Kurz vor der Besprechung mit allen Beteiligten zum zeitlichen Bauablauf und den hierzu vorab erforderlichen Maßnahmen teilte der Anwalt der Gärtnerei Schuster allerdings mit, dass sein Mandant mit dem geplanten Bauablauf bzgl. seiner Gärtnerei nicht einverstanden ist. 
Ein weiterer Grund für die Verzögerung des Baubeginns ist, dass der zuständige Sachbearbeiter am Landratsamt seit Januar 2023 im Ruhestand und die Stelle erst seit Oktober 2023 wiederbesetzt ist. Der Bescheid zur Verbindlicherklärung des Sanierungsplans ist aktuell noch in Bearbeitung. 

Die Ausschreibung der Bauleistungen kann erst erfolgen, sobald der Sanierungsplan für verbindlich erklärt wurde und geklärt ist, ob Rechtsmittel gegen den Bescheid eingelegt werden und ob die Gärtnerei Schuster auf der Deponiefläche verbleibt.  
Im Idealfall könnte ab Oktober / November diesen Jahres die Verlegung der Gärtnerei Schuster zunächst auf eine provisorische Ersatzfläche erfolgen (Vorbereiten der Ersatzfläche und Verpflanzen der mehrjährigen Pflanzen) sowie die Sickerwasserleitung im Garagenhof der Tegernseer Straße 88 – 150 bis zur Anschlussstelle in der Tegernseer Straße im Herbst diesen Jahres errichtet werden. Die Sanierung des Deponiegeländes würde dann ab Frühjahr 2025 erfolgen. 

Datenstand vom 21.03.2024 13:53 Uhr