Haushalt 2023 - Bildung eines Haushaltsausgaberestes im Bereich Wasserwerk


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2024 ö 5

Sachverhalt

Im Haushaltsplan für das Jahr 2023 sind für Unterhaltsmaßnahmen im gemeindlichen Wasserwerk in der Haushaltsstelle 8150.5100 Mittel in Höhe von gesamt 98.900 € eingestellt worden. 

Bis zum Ende des Haushaltsjahres wurden davon 56.258,05 € abgerufen, so dass noch ein Betrag von 42.641,95 € verfügbar ist. 

Im Verwaltungshaushalt sind anders als im Vermögenshaushalt nicht verbrauchte Ansätze nicht automatisch übertragbar. Haushaltsausgabereste können nur gebildet werden, wenn der betreffende Ansatz für übertragbar erklärt wird (§ 79 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 19 Abs. 2 Satz 1 KommHV).

In der Haushaltsplanung für 2024 sind bei 8150.5100 Mittel in Höhe von 98.900 € eingeplant.

Vorbehaltlich der Beschlussfassung zur Haushaltsverabschiedung 2024 würden dann für Zwecke von Unterhaltsmaßnahmen im Wasserwerk Mittel von insgesamt 141.541 € zur Verfügung stehen. 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, die noch nicht abgerufenen Mittel für Unterhaltsmaßnahmen im Wasserwerk in Höhe von 42.641,95 € auf der Haushaltsstelle 8150.5100 aus dem Haushaltsjahr 2023 als Haushaltsausgaberest in das Jahr 2024 zu übertragen.

Datenstand vom 21.03.2024 13:53 Uhr