Haushalt 2024; Verabschiedung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.04.2024 ö 2

Sachverhalt

In der Hauptverwaltungsausschusssitzung am 04.04.2024 wurde der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für 2024 ausführlich besprochen. 

Der Hauptverwaltungsausschuss hat dem Gemeinderat die Beschlussfassung entsprechend des vorgelegten Haushaltsplanes empfohlen.         

Die Daten des Haushaltsplanes werden unter 


bereitgestellt.                

Beschlussvorschlag

Haushaltssatzung

Haushaltssatzung der Gemeinde Hausham - Landkreis Miesbach

für das Haushaltsjahr   2024
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende 
Haushaltssatzung:

       
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit     25.399.600 EUR           
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit       7.968.600 EUR             


§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird auf     3.438.000 EUR festgesetzt. 


§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.


§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt 
festgesetzt 
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe - A                 280 v.H.
  1. für die Grundstücke - B                                                            310 v.H.

  1. Gewerbesteuer                                                                                380 v.H.



§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf           3.500.000   EUR          festgesetzt.



§ 6
Der als Anlage beigefügte Stellenplan wird anerkannt und genehmigt.


§ 7
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Datenstand vom 18.04.2024 12:15 Uhr