Landschaftsschutzgebiet "Egartenlandschaft um Miesbach"; Neuausweisung des Landschaftsschutzgebietes


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.04.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Mit Verordnung vom 14.12.2022 wurde das geplante Landschaftsschutzgebiet „Egartenlandschaft um Miesbach“ einstweilig gesichert. Diese Verordnung tritt mit Inkrafttreten einer neuen Verordnung, spätestens aber nach Ablauf von 2 Jahren außer Kraft.

Da den Gemeinden vor der endgültigen Festsetzung der Grenzziehung des neuen Landschaftsschutzgebiets die Möglichkeit eingeräumt wird, zu prüfen, welche Flächen dem Schutzzweck der Verordnung noch unterliegen und welche Flächen aus Sicht der Gemeinde nicht mehr in den Geltungsbereich des Landschaftsschutzgebietes einbezogen werden sollen, hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 29.02.2024 die Verwaltung beauftragt, Vorschläge zur Neuausweisung des Landschaftsschutzgebietes auszuarbeiten.
Die ausgearbeiteten Vorschläge berücksichtigen Flächen, die zum Teil bereits bebaut sind und laut bisheriger Karte noch im Landschaftsschutzgebiet liegen sowie Flächen, die zum Lückenschluss geeignet sind.
Mit der Herausnahme aus dem Geltungsbereich der Verordnung ist nicht automatisch ein Baurecht verbunden, d.h. nicht jedes zur Herausnahme vorgesehene Grundstück soll tatsächlich bebaut werden. Es geht vielmehr darum, auch künftigen Generationen Entwicklungsmöglichkeiten vorzuhalten.

Die betroffenen Grundstückseigentümer haben den Vorschlägen der Verwaltung bereits zugestimmt.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat befürwortet die von der Verwaltung ausgearbeiteten Vorschläge zur Neuausweisung des Landschaftsschutzgebietes und beauftragt die Verwaltung, diese Vorschläge der Arbeitsgruppe für die Landschaftsschutzgebiete am Landratsamt Miesbach vorzulegen.

Datenstand vom 18.04.2024 12:15 Uhr