Zentrales Krankenhaus Agatharied;
Tektur zum Bauantrag bezüglich des Neubau eines Parkhauses für das Kreiskrankenhaus Agatharied;
Grundstück: Fl.Nr. 1611/11, Gem. Hausham, St.-Agatha-Straße;
Antragsteller: Landkreis Miesbach
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 08.07.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Dem Bauantrag zur Errichtung des Parkhauses für das Kreiskrankenhaus Agatharied wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 07.04.2022 zugestimmt und vom Landratsamt Miesbach mit Bescheid vom 28.04.2023 genehmigt. Geplant war ein im westlichen Teil 4-geschossiges und im Mittel- und östlichen Gebäudeteil 5-geschossiges Gebäude mit insgesamt ca. 808 Stellplätzen.
Im Oktober 2022 wurde vom Landkreis ein Stellplatzgutachten in Auftrag gegeben, das sowohl die geplante zukünftige Entwicklung des Kreiskrankenhauses als auch die veränderten Rahmenbedingungen hinsichtlich des Mobilitätsverhaltens der einzelnen Nutzergruppen berücksichtigt.
Die Ergebnisse dieses Gutachtens wurden unter Berücksichtigung der geplanten Wohnbebauung auf den südlich angrenzenden Grundstücken Flur-Nrn. 1611 und 1611/6 in die 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 „Zentrales Krankenhaus Agatharied“ eingearbeitet. Demzufolge sind im Geltungsbereich des Bebauungsplans insgesamt mindestens 990 Stellplätze vorzuhalten. Unter Anrechnung der im Außenareal und in der Tiefgarage vorhandenen Stellplätze ist demzufolge ein Parkhaus mit mindestens 616 Stellplätzen zu errichten.
Der Landkreis hat die Errichtung des Parkhauses mit diesen Vorgaben ausgeschrieben.
Laut Tekturantrag werden nunmehr 630 Stellplätze errichtet, was zur Folge hat, dass das Parkhaus dadurch jeweils um eine Ebene niedriger wird. Die Parkebenen sind entsprechend dem natürlichen Geländeverlauf und den Vorgaben des BPL höhengestaffelt und steigen mit einer Wandhöhe von 10,13 m (bisher 12,45 m) im Westen auf 14,20 m (bisher 16,85 m) im Osten. Das Parkhaus wird in einer offenen Stahlkonstruktion, teilweise begrünt mit Kletterpflanzen und verglasten Treppenaufgängen errichtet. Innerhalb der vorgegebenen Baugrenzen wird das Gebäude in Nord-Süd-Richtung um ca. 2,60 m länger, in Ost-West-Richtung geringfügig schmäler.
Das Bauvorhaben entspricht in der vorliegenden Fassung den Vorgaben des Bebauungsplans Nr. 16 „Zentrales Krankenhaus Agatharied“ in der 7. Änderung.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.
Datenstand vom 08.07.2024 16:52 Uhr