Wahlrecht; Änderung der Anzahl der allgemeinen Wahlvorstände bzw. der Briefwahlvorstände


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 11.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.11.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Vollzug der Wahlgesetze;
Hier: Erhöhung der Briefwahllokale in der Gemeinde Hausham

Zur Bundestagswahl 2017 wurden die Wahlgebiete neu geordnet. Die allgemeinen Wahllokale wurden von 8 auf 6 verringert und die Briefwahllokale um 2 auf insgesamt 4 Briefwahllokale erhöht. In den letzten 10 Jahren, insbesondere seit 2020 hat sich die Zahl der Briefwähler stetig weiter erhöht, sodass die Belastung der Briefwahllokale unverhältnismäßig hoch ist. 

Die Anzahl der Briefwähler gegenüber den Wählern in den allgemeinen Wahllokalen hat sich wie folgt entwickelt:

Wahl
6 Urnenwahllokale
 Wähler
4 Briefwahllokale Wähler
Faktor BW
(x-fach zu UW)

Gesamt
Ø pro Wahllokal
Gesamt
Ø pro Wahllokal

Bundestagswahl 2017
2.688
445
1.676
419
0,94
Landtags- u. Bezirkswahl 2018
2.389
398
1.634
409
1,03
Kommunalwahl 2020
1.167
194
2.263
566
2,92
Bundestagswahl 2021
1.508
251
2.883
721
2,87
Landtags- u. Bezirkswahl 2023
1.640
273
2.371
593
2,17
Europawahl 2024
Besonderheit – Wahlrecht mit 16)
1.407
234
2.093
524
2,24

Deutlich erkennbar ist, dass die Zahl der Briefwähler auch in der Zeit nach Corona (wo die Briefwahllokale fast die dreifache Stimmzettelanzahl abgearbeitet haben) weiterhin zugenommen hat. Das Auszählvolumen in den Briefwahllokalen liegt inzwischen über dem Doppelten im Vergleich zu den Urnenwahllokalen. Zudem ist das Auszählverfahren bei der Briefwahl aufwändiger und komplizierter als in den allgemeinen Wahllokalen, wie:

  • Öffnen (sog. Schlitzen) der roten Wahlbriefe mit anschließender Zählung und Beurteilung der Wahlscheine mit ggf. Beschlussfassung zur Gültigkeit / Ungültigkeit der Wahlscheine vor 18.00 Uhr
  • Öffnen der Urnen und anschließend der Stimmzettelumschläge mit ggf. Beschlussfassung zur Gültigkeit / Ungültigkeit dieser Umschläge
  • Erst nach diesen beiden Prüfungen können in den Briefwahllokalen die Stimmen analog den Urnenwahllokalen ausgezählt werden.

Eine Reduzierung der allgemeinen Briefwahllokale ist jedoch nicht angezeigt, da bereits zur Bundestagswahl 2017 zwei Urnenwahllokale reduziert wurden und die derzeit weniger frequentierten Urnenwahllokale (Staudenhäusl, Feuerwehrhaus und Glückauf) nicht zusätzlich reduziert werden können.
Um trotzdem eine gerechtere Verteilung für die Wahlhelfer in den Briefwahllokalen zu erzielen, sollten zusätzlich zwei Briefwahllokale eingerichtet werden. 

Mögliche Standorte hierfür wären die Räumlichkeiten in der Grund- und Mittelschule Hausham im Bereich der Mittagsbetreuung (Hausaufgabenraum und Mensa)

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, die Einteilung der Wahlvorstände zu ändern.

Ab der nächsten Wahl bzw. Abstimmung sollen die Wahlbezirke wie folgt eingeteilt werden:


Allgemeine Wahlvorstände (wie bisher)

1. Alpengasthof Glück Auf
2. Feuerwehrhaus Hausham
3. Grund- und Mittelschule
4. Kindergarten Regenbogen
5. Turnhalle Grund- und Mittelschule
6. Staudenhäusl Agatharied

Briefwahlvorstände:

11. Sitzungssaal Rathaus
12. Standesamt
13. Volkshochschule
14. Bürgersaal
15. Mensa Grundschule
16. Hausaufgabenzimmer Mittagsbetreuung Grundschule




Datenstand vom 11.11.2024 16:50 Uhr