Städtebauförderung - ISEK; Bedarfsanmeldung für das Sanierungsgebiet Ortsmitte
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 11.11.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 11.11.2024 | ö | 7 |
Sachverhalt
Bei der Regierung von Oberbayern ist jeweils zum 01.12. eines jeden Jahres eine Bedarfsanmeldung für das darauffolgende Kalenderjahr und drei Folgejahre einzureichen.
Im Anhang übersenden wir den Entwurf der Bedarfsanmeldung. Wir weisen darauf hin, dass es sich lediglich um eine unverbindliche Liste mit groben Kostenrahmen handelt.
Damit ist noch keine Verpflichtung zur Umsetzung der Maßnahmen verbunden. Lediglich wenn die Umsetzung erfolgt (hierfür sind gesonderte Gemeinderatsbeschlüsse erforderlich) können wir dann in diesem Rahmen Förderanträge stellen
Beschlussvorschlag
Datenstand vom 11.11.2024 16:50 Uhr