Entlastung zur Jahresrechnung 2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 05.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.12.2024 ö 4.1

Sachverhalt

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Jahresrechnung 2023 nach Art. 103 Abs. 4 GO in seiner Sitzung am 16.10.2024 geprüft. 

Das Prüfungsergebnis wurde in der Niederschrift über das Ergebnis der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung festgehalten, die dem Protokoll beigefügt ist. 

Die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses Elisabeth Leidgschwendner gibt dem Gemeinderat die Niederschrift bekannt. 

Sie empfiehlt, der geprüften Jahresrechnung 2023 nach Art. 102 Abs. 3 GO zuzustimmen und die Entlastung zu beschließen. 

Beschlussvorschlag

Für die vorgelegte Jahresrechnung 2023 wird nach Art.102 Abs. 3 GO die Entlastung beschlossen. 


1. Bürgermeister Jens Zangenfeind ist aufgrund Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen

Beschluss

Für die vorgelegte Jahresrechnung 2023 wird nach Art.102 Abs. 3 GO die Entlastung beschlossen. 


1. Bürgermeister Jens Zangenfeind ist aufgrund Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.12.2024 11:34 Uhr