Antrag auf Baugenehmigung zur Aufstockung eines bestehenden Wohnhauses;
Grundstück: Flur-Nr. 2/14, Gem. Hausham, Fehnbachstraße 28a
Antragsteller: Briel Gabriele und Thomas
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 19.02.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Antragsteller planen auf dem Grundstück Flur-Nr. 2/14 den bestehenden Bungalow aufzustocken. Aktuell beträgt die Wandhöhe des bestehenden Bungalows 3,00 m.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich der kombinierten Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung „Nähe Fehnbachstraße“. Die Satzung wurde bereits für die Aufstockung des Bungalows geändert.
Die Antragsteller planen, die derzeitige Wandhöhe von 3,00 m auf 5,50 m zu erhöhen. Die Dachneigung soll 20° und der Dachüberstand 80 cm betragen.
Der Bau- und Umweltausschuss hat die 3. Änderung der Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung „Nähe Fehnbachstraße“ in seiner Sitzung vom 26.09.2023 als Satzung beschlossen. In dieser Änderung wurde eine maximale Wandhöhe von 5,60 m festgesetzt.
Da der Bauantrag somit den Festsetzungen der Satzung entspricht, spricht baurechtlich nichts gegen eine Aufstockung des Bungalows.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.04.2024 14:15 Uhr