Antrag auf Baugenehmigung zur Aufstockung eines bestehenden Wohnhauses; Grundstück: Flur-Nr. 2/14, Gem. Hausham, Fehnbachstraße 28a Antragsteller: Briel Gabriele und Thomas


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 19.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.02.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Antragsteller planen auf dem Grundstück Flur-Nr. 2/14 den bestehenden Bungalow aufzustocken. Aktuell beträgt die Wandhöhe des bestehenden Bungalows 3,00 m. 

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich der kombinierten Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung „Nähe Fehnbachstraße“.  Die Satzung wurde bereits für die Aufstockung des Bungalows geändert. 

Die Antragsteller planen, die derzeitige Wandhöhe von 3,00 m auf 5,50 m zu erhöhen.  Die Dachneigung soll 20° und der Dachüberstand 80 cm betragen.
Der Bau- und Umweltausschuss hat die 3. Änderung der Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung „Nähe Fehnbachstraße“ in seiner Sitzung vom 26.09.2023 als Satzung beschlossen. In dieser Änderung wurde eine maximale Wandhöhe von 5,60 m festgesetzt. 

Da der Bauantrag somit den Festsetzungen der Satzung entspricht, spricht baurechtlich nichts gegen eine Aufstockung des Bungalows.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.04.2024 14:15 Uhr