Der Antragsteller beabsichtigt, das vorhandene Gebäude um ca. 1,50 m aufzustocken und eine
3. Wohneinheit zu schaffen. Da das Dach nur mit einer Dachneigung von 18° (im Bestand 30°) ausgebildet wird, erhöht sich die Firsthöhe lediglich um ca. 0,97 m. Nach Süden hin sollen ein Quergiebel sowie ein Balkon im 2. OG errichtet werden. Da der Balkon eine Ausladung von 2 m aufweist, reicht das Vordach nicht vollständig über den Balkon. Daher wird eine Abweichung von § 3 Abs. 7 der gemeindlichen Gestaltungssatzung beantragt, wonach Vordächer über die Balkone reichen müssen.
Um die für 3 Wohneinheiten erforderlichen 6 Stellplätze nachweisen zu können, sollen zusätzlich zur bestehenden Doppelgarage nördlich des Wohnhauses 4 Unterflurgaragen bzw. Carports in den Hang hineingebaut werden.
Aufgrund des nach Westen ansteigenden Hanggrundstücks befindet sich das Erdgeschoss des Bestandsgebäudes bereits 3,05 m über der Geländeoberkante der Zufahrt. Nach Osten hin erscheint das Gebäude damit optisch 4-geschossig mit einer Wandhöhe von ca. 10,50 m und einer Firsthöhe von ca. 12,55 m.
Zusätzlich soll auf einem Teilbereich von ca. 300 m² des bisher unbebauten Grundstücks Flur-Nr. 676/18 ein Einfamilienhaus mit 120 m² Grundfläche und einer Wandhöhe von ca. 6,40 m an der Westseite errichtet werden. Die beiden Stellplätze sind nördlich des Wohngebäudes geplant. Das Teilgrundstück soll um ca. 100 m² aus dem Flurstück 676/13 nach Süden vergrößert werden.
Die Zufahrtsbreite zu den beiden Grundstücken beträgt dann in Fortführung der Frühlingstraße ca.
3 – 4 Meter. Zwischen dem Bestandsgebäude und der geplanten neuen Grundstücksgrenze ergibt sich ein Abstand von ca. 8 Meter.
Ohne Beschluss:
Die Unterlagen für das Bauvorhaben wurden vom Planungsbüro erst kurz vor Sitzungsbeginn beim Bauamt der Gemeinde Hausham eingereicht. Daher war es weder für die Verwaltung noch für die Bauausschussmitglieder möglich sich mit den geänderten Plänen zu befassen.
Das Bauvorhaben soll dann in der nächsten Bauausschusssitzung behandelt werden.