Vollzug des BayStrWG; Widmung eines Teilgrundstücks der Flur-Nr. 1353/134 südlich des Grundstücks Flur-Nr. 1353/141 als Teil der Ortsstraße Brentenstraße sowie eines Teilgrundstücks der Flur-Nr. 1353/61 nördlich des Grundstücks Flur-Nr. 1353/141 als Teil der Ortsstraße Brentenstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 19.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.02.2024 ö beschließend 10

Sachverhalt

Mit Verkauf des ehemaligen „Pförtnerhauses“, Grundstück Flur-Nr. 1353/141 gegenüber der Freiwilligen Feuerwehr Hausham wurden die Zufahrt zum Gebäude Brentenstraße 7 b (Getränke Silbernagl) sowie das südlich angrenzende Parkplatzgrundstück gesondert herausgemessen. Die Zufahrt als Teilgrundstück der Flur-Nr. 1353/134 wird als Stichstraße der Brentenstraße zugeordnet und ist deshalb als zusätzliches Straßengrundstück gemäß Art. 6 BayStrWG zu widmen (Teil 1, orange markiert in der Anlage 1; Teilgrundstück Flur-Nr. 1353/134).

Zudem wurde mit notarieller Urkunde vom 07.02.2024 eine Dienstbarkeit für Geh- und Fahrtrecht auf den Grundstücken Flur-Nrn. 1353/141 und 1353/61 für eine weitere Zufahrt zum Gebäude Brentenstraße 7 b (Getränke Silbernagl) bestellt. Diese Bereiche werden ebenfalls als Ortsstraße zur Brentenstraße hinzugewidmet (Teil 2, gelb markiert in der Anlage 2).


Durch die Widmung erhält die Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Die Straße ist hinsichtlich ihrer Verkehrsbedeutung zu widmen. Zu den Ortsstraßen zählen die Straße, die dem Verkehr innerhalb der geschlossenen Ortslage oder innerhalb eines räumlichen Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes im Sinne des Baugesetzbuches dienen.

Teil 1:
Der Teilbereich des Grundstücks Flur-Nr. 1353/134 erfüllt diese Merkmale. Dieser Bereich ist als Ortsstraße ohne Widmungsbeschränkung zu widmen.

Straßenbaulastträger für diesen Bereich ist die Gemeinde Hausham. Die Länge beträgt 39 Meter, die Breite 6 m.

Der genaue Verlauf ist im beiliegenden Lageplan orange gekennzeichnet (Anlage 1).

Teil 2:
Die mit Dienstbarkeit für Geh- und Fahrtrecht auf den Grundstücken Flur-Nrn. 1353/141 und 1353/61 gesicherte Zufahrt zum Grundstück Silbernagl erfüllt ebenfalls die Merkmale einer Ortsstraße. Dieser Bereich ist ebenfalls als Ortsstraße ohne Widmungsbeschränkung zu widmen.

Straßenbaulastträger für diesen Bereich ist die Gemeinde Hausham. Die Länge beträgt ca. 55 Meter, die Breite 5 Meter.

Der genaue Verlauf ist im beiliegenden Lageplan gelb gekennzeichnet (Anlage 2).

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die beiden Teilstücke gemäß den beiliegenden Lageplänen als zur Ortsstraße Brentenstraße zugehörig ohne Widmungsbeschränkung zu widmen. Die Straßenbaulast für beide Teilstücke obliegt der Gemeinde Hausham. 
Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Widmung erforderlichen Ablaufschritte durchzuführen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die beiden Teilstücke gemäß den beiliegenden Lageplänen als zur Ortsstraße Brentenstraße zugehörig ohne Widmungsbeschränkung zu widmen. Die Straßenbaulast für beide Teilstücke obliegt der Gemeinde Hausham. 
Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Widmung erforderlichen Ablaufschritte durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.04.2024 14:15 Uhr