Die Antragsteller planen auf dem Grundstück Flur-Nr. 707/13, Parzelle Nr. 5 den Neubau einer Doppelhaushälfte mit Einliegerwohnung und Doppelgarage.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 41 „Wohnen für Familien am Huberspitzweg“ und entspricht insgesamt den Festsetzungen des Bebauungsplans.
Aufgrund der komplexen Anforderungen im Baugebiet wurde im Bebauungsplan festgelegt, dass die Bauanträge nicht im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt werden, sondern dass für jedes Bauvorhaben ein Bauantragsverfahren durchzuführen ist.
Das Haus wird mit einer Grundfläche von 7,00 m x 10,70 m und einer Wandhöhe von
6,80 m beantragt. Die Dachneigung beträgt 26,6°.
Im Obergeschoss wird ein Balkon von der Ost- bis an die Südseite errichtet. Im DG wird ein Balkon an der Ostseite des Gebäudes errichtet.
An der Nordseite des Gebäudes wird eine Außentreppe in das OG errichtet. Über diese Außentreppe wird die Einliegerwohnung im DG erschlossen.
Zudem wird in den Textlichen Festsetzungen Nr. 4.1. festgelegt, dass aneinandergebaute Gebäude in Ihrer Höhe, Dachform, Dachneigung, Dachdeckung sowie Fassaden aufeinander abzustimmen sind, was in dem vorliegendem Bauantrag der Fall ist.
Für den Bauantrag der Nachbarparzelle Flur-Nr. 707/14 (Parzelle Nr. 6) wurde in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 08.05.2023 das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
In den Textlichen Festsetzungen Nr. 8.5 ist festgelegt, dass Parzelle 5 parallel zum Wohnweg eine Stützwand mit einer Höhe von max. 1,0 m errichten darf.