Der Antragsteller plant, auf dem Grundstück 1156/23 und 1156/26 ein Einfamilienhaus anstatt eines Doppelhauses zu errichten.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 7 „Tiefenbach-Holz“. Bisher ist für das Doppelhaus ein Baufenster von 13,25 m x 11,50 m vorgesehen.
Das Baufenster für das Einfamilienhaus soll jetzt 13,25 m x 9,00 m betragen.
Die beiden Grundstücke sollen verschmolzen werden und haben zusammen eine Größe von
696 m².
Der Bebauungsplan Nr. 7 schreibt eine zulässige GRZ zwischen 0,11 und 0,44 vor. Die GRZ für das Gebäude würde bei 0,17 liegen.
Die erforderlichen zwei Stellplätze für dieses Einfamilienhaus sollen in der bereits bestehenden Dreifachgarage an der südlichen Grundstücksgrenze untergebracht werden.
Im nachfolgenden Tagesordnungspunkt „Umbau und Modernisierung des denkmalgeschützten Bauernhauses „Zum Gori“ wird der Einbau einer zweiten Wohneinheit und Errichtung von zwei Stellplätzen beraten.
Für den Nachweis der dann insgesamt sechs erforderlichen Stellplätze für die Flur-Nummern 1156/2 (4 Stellplätze) und 1156/23 und 1156/26 (2 Stellplätze) soll eine weitere Dreifachgarage mit den Maßen 8,80 m x 6,00 m an der südlichen Grundstücksgrenze errichtet werden.
Für die Errichtung der Dreifachgarage sieht der Bebauungsplan bereits ein Baufenster auf dem Grundstück 1156/2 und 1156/26 vor.
Um eine Bebauung zu realisieren, ist der Bebauungsplan Nr. 7 „Tiefenbach-Holz“ zu ändern.