Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 "Tiefenbach-Holz" Nutzungsänderung Garage zu Wohnraum; Neubau Carport Grundstück: Flur-Nr. 1186/16, Gem. Hausham, Burgstallstraße 17 Bauherr: Christina und Josef Geißinger


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 22.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.04.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Antragsteller beantragen die Nutzungsänderung der im Wohnhaus integrierten Garage zu Wohnraum (Esszimmer) umzuwandeln.
Anstelle der bisherigen Garage soll an der südlichen Grundstücksgrenze der Zufahrt ein Carport mit den Maßen 6 m x 5 m errichtet werden. Diese Fläche wurde bisher als Parkplatz genutzt.

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 7 „Tiefenbach-Holz“. Derzeit ist hier ein Baufenster für einen Carport an der westlichen Grundstücksgrenze der Zufahrt mit den Maßen 6,00 m x 3,50 m vorgesehen. 

Das Vorhaben widerspricht damit den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 7 „Tiefenbach-Holz“.
Der Carport stellt auch keine untergeordnete Nebenanlage im Sinne von § 14 BauNVO dar, die gemäß 2.1 der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes ausnahmsweise zugelassen werden kann.

Für die Errichtung des Carports an einer abweichenden Stelle und mit größerem Maß ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans nötig. Von den Festsetzungen eines Bebauungsplans kann gem. § 31 Abs. 2 BauGB befreit werden, wenn 
       die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 
-        Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder
       die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und
-        wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Da auf dem Grundstück bereits ein Baufenster für einen Carport vorhanden ist, ist die Abweichung städtebaulich vertretbar. Die Grundzüge der Planung werden durch das Bauvorhaben nicht berührt und eine Beeinträchtigung nachbarlicher Interessen, insbesondere der Abstandsflächen, ist nicht ersichtlich.
In den beiden vorausgegangenen Tagesordnungspunkten wurde eine Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 „Tiefenbach-Holz“ beschlossen. Die Änderung des Baufensters für den Carport kann in diesem Zuge erfolgen.

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Baugrenzen für den Carport auf dem Grundstück.

Beschluss 2:
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.

Datenstand vom 22.04.2024 16:24 Uhr