Erweiterung und Umbau eines Zweifamilienhauses mit Garage und Stellplätzen Grundstück: Flur-Nr. 1079/1, Gem. Hausham, Agatharieder Weg 26 Antragsteller: Barthelmes Hans


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 22.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.04.2024 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der Antragsteller beantragt die Erweiterung und Aufstockung des bestehenden Zweifamilienhauses. Das Wohngebäude soll in Richtung Süden um ca. 7 m auf eine Gesamtlänge von dann 18 m erweitert werden. Außerdem soll das Dachgeschoss um 1,10 m aufgestockt werden. Die Wandhöhe beträgt dann 7,26 m. Die Dachneigung soll 20 ° betragen. Für den Zugang zum Keller soll im Westen eine Außentreppe errichtet werden. Die vier erforderlichen Stellplätze können auf dem Grundstück nachgewiesen werden.

Das Bauvorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich. Die Beurteilung des Bauvorhabens richtet sich deshalb nach § 34 Abs. 1 BauGB.
Die nähere Umgebung des Baugrundstücks ist geprägt sowohl von größeren Wohngebäuden als auch von Einfamilien- und Doppelhäusern, so dass sich das Bauvorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.
Die Wandhöhen der umliegenden Gebäude betragen zwischen 5,40 m bis 8,53 m.

Für das Bauvorhaben wird ein Antrag auf Abweichung der gemeindlichen Satzung über das abweichende Maß der Abstandsflächentiefen an der östlich und westlich gelegenen Außenwand gestellt und wie folgt begründet:

Da das Gebäude eine Länge von über 16 m aufweist würde nach der Satzung an der östlichen und westlichen Außenwand die Abstandsfläche jeweils 7,02 m betragen. Der tatsächliche Abstand von der Hauswand bis zur Grundstücksgrenze beträgt zwischen 4,98 m und 4,09 m.
Die gesetzlich vorgeschriebene Abstandsfläche nach der BayBO von 3,12 m kann auf dem Grundstück selbst eingehalten werden.

Der auf der Südseite geplante Balkon ragt auf einer Fläche von ca. 10,90 m² 
(4,54 m x 2,40 m) über das Vordach hinaus.
Gemäß § 3 Abs. 7 der Gestaltungssatzung müssen die Vordächer über die Balkone reichen. Daher wird eine Befreiung von der Gestaltungssatzung beantragt.

Die Zufahrt zum Grundstück ist über den Agatharieder Weg gesichert. Das Grundstück ist an die zentrale Wasserversorgung und den öffentlichen Abwasserkanal angeschlossen.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.
Von der gemeindlichen Satzung über das abweichende Maß der Abstandsflächentiefe wird eine Abweichung gewährt. 
Außerdem wird eine Abweichung von § 3 Abs. 7 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes erteilt. 

Datenstand vom 22.04.2024 16:24 Uhr