Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage Grundstück: Flur-Nr. 1599/1 und 1599/7, Gem. Hausham, Tiefenbachstraße 10 und 10a Antragsteller: Weindl Andrea und Dominik


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 22.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.04.2024 ö beschließend 10

Sachverhalt

Die Antragsteller möchten auf den Grundstücken Flur-Nr. 1599/1 und 1599/7 ein Einfamilienhaus mit den Maßen im Erdgeschoss für das Hauptgebäude 8,00 m x 17,00 und einem Querbau im Westen mit den Maßen 5,00 m x 5,00 m und einen Querbau im Osten mit den Maßen 6,00 m x 5,00 m errichten. Die Firsthöhe von der Straße aus gerechnet beträgt ca. 10,18 m. 

Das Grundstück liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile nach § 34 BauGB in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Das Bauvorhaben ist planungsrechtlich zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der Bebauung in die nähere Umgebung einfügt. Die Eigenart der näheren Umgebung ist gemäß Flächennutzungsplan ein Reines Wohngebiet. 

Die Grundfläche des Gebäudes im Erdgeschoss beträgt 191 m², die GRZ beträgt 0,17. Damit bleibt das neue Gebäude unter der Grundfläche der beiden Bestandsgebäude, die derzeit eine Grundfläche im EG von ca. 205 m² aufweisen, die GRZ betrug bisher ca. 0,22.

Das Haus ist dreigeschossig mit Keller / Tiefgarage, Erdgeschoss und Obergeschoss. Die Wandhöhe beträgt 5,90 m, die Firsthöhe des Hauptgebäudes beträgt 7,18 m und die Firsthöhe der Querbauten jeweils 6,70m.
In der näheren Umgebung finden sich Wandhöhen von 4,50 m – 7,13 m sowie Firsthöhen von 6,50 m – 9,20 m. Ca. 80 Meter westlich befindet sich ein dreigeschossiges Mehrfamilienhaus mit einer Wandhöhe von 7,05 m und einer Firsthöhe von 9,84 m.
Das Grundstück steigt von der südlich gelegenen Straße nach Norden hin im Mittel um ca. 4,70 Meter an. Durch Aufschüttung des natürlichen Geländes verschwindet der Keller gänzlich im Gelände und es bleibt nur das Garagentor für die Tiefgaragenzufahrt sichtbar.

Die Firsthöhe des geplanten Neubaus für das Hauptgebäude liegt bei 739,95 üNN und die des Querbaus liegt bei 739,47 üNN. Die Firsthöhe von Haus Nr. 10 a lag bisher bei 738,39 üNN, die Firsthöhe von Haus Nr. 12a bei 739,88 üNN und die Firsthöhe von Haus Nr. 12 bei 739,59 üNN. 
Unmittelbar nördlich des Neubaus steigt das Gelände an, so dass eine Sichtbeeinträchtigung von Nachbarn o.ä. durch die Höhenlage und das leicht höhere Gebäude an sich nicht gegeben ist.
Die Abstandsflächen werden auf dem Grundstück selbst eingehalten.

Planungsrechtlich stehen dem geplanten Vorhaben hinsichtlich der Größe, Höhe und Lage des Gebäudes keine Bedenken entgegen.

Die Zufahrt zum Grundstück ist über die Tiefenbachstraße gesichert. Das Grundstück ist an die zentrale Wasserversorgung und den öffentlichen Abwasserkanal angeschlossen.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen. 

Datenstand vom 22.04.2024 16:24 Uhr