Nutzungsänderung von Wohn- und Geschäftshaus in ein Mehrfamilienhaus Grundstück: Flur-Nr. 658/0, Gem. Hausham, Bergstr. 1 Antragsteller: List Rainer


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 22.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.04.2024 ö beschließend 11

Sachverhalt

Der Antragsteller beantragt die Nutzungsänderung von Wohn- und Geschäftshaus in ein Mehrfamilienhaus.
Das bestehende Haus soll saniert und in drei abgeschlossene Wohneinheiten aufgeteilt werden. Außerdem soll eine Grundstücksteilung zwischen dem östlichen und westlichen Teil des Gebäudes erfolgen.

Im östlichen Teil des Gebäudes soll das Erdgeschoss /Hochparterre (Wohnung 1) und Obergeschoss / Dachgeschoß (Wohnung 2) zu jeweils einem neuen Wohnbereich mit jeweils eigenem Eingang ausgebaut werden. Die für diese zwei Wohneinheiten erforderlichen vier Stellplätze werden entlang des Gebäudes mit Zufahrt aus der Bergstraße geschaffen.

Im westlichen Teil des Gebäudes soll eine abgeschlossene Wohneinheit aus EG und OG entstehen. Die bestehende Garage soll aufgelöst und zum Eingangsbereich umgebaut werden. Außerdem sollen an der Westseite des Gebäudes jeweils im EG und OG ein weiteres Fenster und im OG ein französischer Balkon ohne Auskragung erstellt werden. Der bestehende Holzschuppen auf der Nordwestseite wird abgebrochen und an seiner Stelle die zwei erforderlichen Stellplätze für diese Wohneinheit errichtet. Es ist eine 2,5 m bereite Zufahrt aus der Bergstraße zwischen der bestehenden Nordgrenze und dem Wohnhaus geplant. Die Zufahrt wird in der Grundstücksteilung berücksichtigt und entsprechend diesem Grundstück zugeschlagen. 

Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile gemäß § 34 BauGB und entspricht einem „Allgemeinen Wohngebiet“.
Die Nutzungsänderung in ein Mehrfamilienhaus fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein, da die umliegende Bebauung durch Ein- und Mehrfamilienhäuser geprägt ist.

Die Zufahrt zum Grundstück ist sowohl über die Schlierachstraße wie auch über die Bergstraße gesichert. Das Grundstück ist an die zentrale Wasserversorgung und den öffentlichen Abwasserkanal angeschlossen.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.

Datenstand vom 22.04.2024 16:24 Uhr