Aufstockung eines bestehenden Mehrfamilienhauses; Herstellen einer Hanggarage mit vier Stellplätzen; Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Stellplätzen; Grundstück: Flur-Nr. 676/13, 676/18, Gem. Hausham, Frühlingstraße 12 Antragsteller: Andreas Gritschneder


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 22.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.04.2024 ö beschließend 13

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt, das vorhandene Gebäude um ca. 1,57 m aufzustocken und eine 
3. Wohneinheit zu schaffen. Da das Dach nur mit einer Dachneigung von 18° (gemäß Bauakte im Bestand 30°) ausgebildet wird, erhöht sich die Firsthöhe lediglich um ca. 0,97 m. Nach Süden hin sollen ein Quergiebel sowie ein Balkon im 2. OG errichtet werden. Da der Balkon eine Ausladung von 2 m aufweist, reicht das Vordach nicht vollständig über den Balkon. Daher wird eine Abweichung von § 3 Abs. 7 der gemeindlichen Gestaltungssatzung beantragt, wonach Vordächer über die Balkone reichen müssen.

Um die für 3 Wohneinheiten erforderlichen 6 Stellplätze nachweisen zu können, sollen zusätzlich zur bestehenden Doppelgarage nördlich des Wohnhauses 4 Unterflurgaragen bzw. Carports in den Hang hineingebaut werden.
Aufgrund des nach Westen ansteigenden Hanggrundstücks befindet sich das Erdgeschoss des Bestandsgebäudes bereits 3,05 m über der Geländeoberkante der Zufahrt. Nach Osten hin erscheint das Gebäude damit optisch 4-geschossig mit einer Wandhöhe von ca. 10,50 m und einer Firsthöhe von ca. 12,55 m.

Zusätzlich soll auf einem Teilbereich von ca. 300 m² des bisher unbebauten Grundstücks Flur-Nr. 676/18 ein Einfamilienhaus mit 120 m² Grundfläche und einer Wandhöhe von ca. 6,40 m an der Westseite errichtet werden. Die beiden Stellplätze sind nördlich des Wohngebäudes geplant. Das Teilgrundstück soll um ca. 100 m² aus dem Flurstück 676/13 nach Süden vergrößert werden. 

Die Zufahrtsbreite zu den beiden Grundstücken beträgt dann in Fortführung der Frühlingstraße ca. 
3 – 4 Meter. Zwischen dem Bestandsgebäude und der geplanten neuen Grundstücksgrenze ergibt sich ein Abstand von ca. 8 Meter.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen. Von § 3 Abs. 7 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes wird eine Abweichung erteilt. Für die erforderliche Hangabgrabung zur Errichtung der Unterflurgaragen wird eine Abweichung von § 5 Abs. 1 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes erteilt.

Datenstand vom 22.04.2024 16:24 Uhr