Errichtung eines provisorischen Parkplatzes für das Krankenhaus Agatharied; Grundstück: Flur-Nr. 1699, Gem. Hausham, Straß 100 Antragsteller: Landkreis Miesbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 22.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.04.2024 ö beschließend 15

Sachverhalt

Der Landkreis Miesbach plant zur langfristigen Lösung der Parkplatzproblematik am Kreiskrankenhaus Agatharied die Errichtung eines Parkhauses. Derzeit ist der Landkreis Miesbach in der Planungs- und Auftragsphase für das Parkhaus. 

Da das Parkhaus auf der Fläche der bestehenden terrassierten Parkplatzfläche errichtet wird, entfallen während der Bauzeit diese Stellplätze.
Im September 2021 wurde die Errichtung eines provisorischen Parkplatzes mit 280 Stellplätzen, durch das Landratsamt Miesbach befristet bis zum 30.06.2024, genehmigt. Nachdem mit dem Bau des Parkhauses aber noch nicht begonnen wurde, wird der provisorische Parkplatz weiterhin benötigt.

Der Parkplatz wurde gegenüber dem Genehmigungsbescheid in Richtung Nord-Süd um ca. 15 m verkürzt ausgeführt. Damit stehen auf dem provisorischen Parkplatz jetzt 220 Stellplätze zur Verfügung. Im Rahmen der Tektur wird die Verlängerung der befristeten Genehmigung bis 31.12.2026 beantragt.

Diese Fläche liegt im Außenbereich und ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Auch handelt es sich beim Parkplatzbau nicht um ein privilegiertes Vorhaben i.S.v. § 35 Abs. 1 BauGB, sondern um ein sonstiges Vorhaben, das nach § 35 Abs. 2 BauGB im Einzelfall zugelassen werden kann, wenn seine Ausführung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt. Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt insbesondere vor, wenn das Vorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspricht. 
Die Nutzung einer landwirtschaftlichen Fläche als Parkplatz widerspricht der Darstellung des Flächennutzungsplans. Allerdings liegt keine dauerhafte Beeinträchtigung vor, da die Fläche nach Fertigstellung des Parkhauses wieder in ihren ursprünglichen Zustand zurückgebaut wird.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.
Nach Inbetriebnahme des Parkhauses ist der provisorische Parkplatz wieder zurückzubauen.

Datenstand vom 22.04.2024 16:24 Uhr