Nutzungsänderung im Bestandsgebäude Berggasthof Huberspitz; Gastraum in Gastraum und Seminarraum Errichtung einer Freischankfläche für 88 Sitzplätze Grundstück: Flur-Nr 582, 628, Gem. Hausham und 1014/2, Gem. Schliersee Antragsteller: Gemeinde Hausham


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 22.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.04.2024 ö beschließend 17

Sachverhalt

Der Betreiber des Berggasthof Huberspitz beantragt die Errichtung einer Freischankfläche für 88 Sitzplätze auf ca. 183 m². Die Freischankflächen sollen auf den Flur-Nr. 582 und 628 der Gem. Hausham und zum größten Teil auf der Flur-Nr. 1014/2 der Gem. Schliersee errichtet werden.
Aus diesem Grunde wird der Bauantrag auch beim Markt Schliersee eingereicht.

Außerdem wird für einen bereits bestehenden Gastraum eine Nutzungsänderung von Gastraum in Gastraum und Seminarraum beantragt, da in diesem Raum zum Teil auch Seminare abgehalten werden.

Die Freischankfläche liegt im Außenbereich und ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Forstwirtschaft, Waldfläche ausgewiesen. Auch handelt es sich bei der Freischankfläche nicht um ein privilegiertes Vorhaben i.S.v. § 35 Abs. 1 BauGB, sondern um ein sonstiges Vorhaben, das nach § 35 Abs. 2 BauGB im Einzelfall zugelassen werden kann, wenn seine Ausführung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt. Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt insbesondere vor, wenn das Vorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspricht. 
Die Nutzung einer Fläche für die Forstwirtschaft, Waldfläche als Freischankfläche widerspricht der Darstellung des Flächennutzungsplans. Allerdings sind Freischankflächen, gerade bei Berggasthöfen, ein wichtiger Bestandteil des Betriebskonzeptes und können daher im Einzelfall zugelassen werden.
Die Anzahl der Freischankflächen bleibt unter der Anzahl der Gäste in der Innengastronomie. Laut Betriebskonzept können maximal 99 Gäste entweder innen oder außen bewirtschaftet werden. Somit bleibt es auch mit den zusätzlichen Freischankflächen bei maximal 99 Gästen.

Gemäß der Stellplatzrichtlinie sind für die Gaststätte und die Gästezimmer 23 Stellplätze erforderlich (Wechselwirkung Gaststätte innen / Freischankflächen). 

Im Baugenehmigungsverfahren 2012 wurde für den Berggasthof Huberspitz eine Abweichung von der Stellplatzrichtlinie mit folgender Begründung erteilt:
Die Gaststätte darf nicht von Gästen mit Kraftfahrzeugen angefahren werden. Die Zufahrtsstraße ist als öffentlicher Feld- und Waldweg gewidmet, die Zufahrt ist nur für einen begrenzten Personenkreis mit einem Berechtigungsschein möglich. Zusätzlich ist die Straße noch nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) gesperrt.
Für Übernachtungsgäste wird vom Betreiber ein Shuttle-Service angeboten.

Laut Genehmigungsbescheid des Landratsamt Miesbach vom 05.02.2014 waren bisher 4 Kraftfahrzeugstellplätze erforderlich. Tatsächlich können auf dem Grundstück 8 Stellplätze nachgewiesen werden.

Da sich weder wegen der Nutzungsänderung noch wegen der Errichtung einer Freischankfläche die Gästezahlen erhöhen werden, werden auf dem Baugrundstück 8 Stellplätze nachgewiesen und für die restlichen 15 Stellplätze wird eine Abweichung von der Stellplatzrichtlinie beantragt. 

Beschlussvorschlag

Beschluss 1: 
Der Bauausschuss stimmt der oben genannten Abweichung von den Stellplatzrichtlinien zu.

Beschluss 2:
Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.

Datenstand vom 22.04.2024 16:24 Uhr