Bauantrag von Herrn Thomas Handke bzgl. der Bebauung des Grundstücks Fl.Nr. 1351/17, Gem. Hausham,
Entscheidung über das weitere Vorgehen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 15.06.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Grundstück, Fl.Nr. 1351/17 der Gemarkung Hausham liegt im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 8 „Gewerbegebiet III“, der als zulässige Art der Nutzung ein Mischgebiet (MI) festsetzt.
Der Antragsteller beabsichtigt, zum einen ein Wohn- und Geschäftshaus mit den erforderlichen Stellplätzen auf dem Grundstück, Fl.Nr. 1351/17 der Gemarkung Hausham zu errichten.
Die dazugehörige Grundfläche beträgt 16,00 m x 11,00 m; das Gebäude wird mit einer Wandhöhe von 8,00 m beantragt; das Gebäude soll ein Satteldach mit einer Dachneigung von 24° erhalten. Dachaufbauten jeglicher Art sind nicht vorgesehen.
Zum anderen soll auf dem selbigen Grundstück ebenfalls eine Lagerhalle mit der Grundfläche von 8,00 m x 15,00 m errichtet werden. Die Halle wird ebenfalls mit einem Satteldach mit einer Dachneigung von 24° versehen. Die Wandhöhe für die Halle beträgt
5,00 m.
Die beiden Baukörper halten die gesamten Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 8 „Gewerbegebiet III“ ein. Somit kann die Genehmigung im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 BayBO erfolgen.
Die dafür erforderlichen 13 Stellplätze sind in den vorgelegten Unterlagen nachgewiesen.
4 Wohnungen, je über 50 m² 8 Stellplätze erforderlich
1 Laden, Nutzfläche 133 m² 5 Stellplätze
Planungsrechtliche Bedenken bestehen gegen das Vorhaben nicht. Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken das Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 BayBO durchzuführen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat der Gemeinde Hausham stimmt dem vorgelegten Bauantrag in der Fassung vom 08.06.2015 im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 BayBO zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB.
Herr Thomas Handke ist aufgrund persönlicher Beteiligung gemäß Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Hausham stimmt dem vorgelegten Bauantrag in der Fassung vom 08.06.2015 im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 BayBO zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB.
Gemeinderat Thomas Handke ist
aufgrund persönlicher Beteiligung gemäß Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.07.2015 09:17 Uhr