Die Antragsteller planen auf dem Grundstück Flur-Nr. 703/13 den Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 42 „Wohnen für Familien an der Huberbergstraße“ und entspricht insgesamt den Festsetzungen des Bebauungsplans.
Aufgrund der komplexen Anforderungen im Baugebiet wurde im Bebauungsplan festgelegt, dass die Bauanträge nicht im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt werden, sondern dass für jedes Bauvorhaben ein Bauantragsverfahren durchzuführen ist.
Das Haus wird mit einer Grundfläche von 6,60 m x 11,00 m und einer Wandhöhe von 6,80 m beantragt. Die Dachneigung beträgt 26,6°.
Auf der Westseite wird ein 5,00 m x 1,50 m großer Wintergarten angebaut. Der Wintergarten überschreitet die Baugrenze, diese Überschreitung ist aber gemäß Punkt 3.3 der Textlichen Festsetzungen zulässig.
An der Ostseite wird eine Garage mit einer Grundfläche von 6,00 m x 3,00 m und einer Wandhöhe von 3,00 m angebaut.
Es wird eine Befreiung vom Bebauungsplan gemäß § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich der Grundfläche und der Baugrenzen der geplanten Doppelhaushälfte beantragt. Die Grundfläche soll um 10 % überschritten, die Baugrenze also um 60 cm verbreitert werden. Die Größe der Doppelhaushälfte würde dann auf 72,60 m² erweitert werden.
Durch die vorgesehene Verbreiterung können die Räume in allen Stockwerken um die benötigten Erschließungsflächen herum in sinnvoller Breite geplant werden und die Wohnfläche nähert sich den der übrigen Parzellen im B-Plan an.
Laut Antragsteller würde auch bei der zweiten Doppelhaushälfte (Flur-Nr. 703/14) eine Erweiterung im selben Maß angestrebt werden. So wäre eine Symmetrie bzgl. der Kubaturen der Haushälften wiedergegeben, um ein einheitliches Gesamtbild zu gewährleisten.
In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 25.06.2024 wurde dieses Thema bereits erörtert und eine Erweiterung der Grundfläche bis 75 m² in Aussicht gestellt.
In den Textlichen Festsetzungen Nr. 4.1. wird festgelegt, dass aneinandergebaute Gebäude in ihrer Höhe, Dachform, Dachneigung, Dachdeckung sowie Fassaden aufeinander abzustimmen sind.
Der Bauantrag für das Nachbargrundstück Flur-Nr. 703/14 wurde bisher noch nicht eingereicht.