Nutzungsänderung einer Bäckerei mit Wohnung und Nebengebäude in ein Wohn- und Geschäftshaus mit einer Gewerbeeinheit und 4 Wohnungen Grundstück: Flur-Nr. 790, Gem. Hausham, Tegernseer Str. 27 Antragsteller: Monika Lichtensteiger


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 14.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.11.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Für das Bestandsgebäude auf der Flur-Nr. 790 soll eine Nutzungsänderung erfolgen. Das Gebäude soll in ein Wohn- und Geschäftshaus mit einer Gewerbeeinheit im EG und 4 Wohnungen geändert werden.
Im Erdgeschoss soll anstatt der bisherigen Bäckerei mit Laden und einer weiteren Gewerbeeinheit eine Büroeinheit (38,86 m²) sowie eine Wohneinheit (136,88 m²) entstehen.
Im Obergeschoss sollen anstatt einer dann zwei Wohneinheiten (52,16 m² und 73,83 m²) entstehen.
Im Dachgeschoss soll dann die 4. Wohneinheit (62,38 m²) entstehen, bisher war das DG keine eigenständige Wohneinheit. (Die Wohnungen im Ober- und Dachgeschoss sind im Bestand bereits seit Jahren vorhanden, bisher wurde aber keine Nutzungsänderung in ein Mehrfamilienhaus beantragt)

Das Bauvorhaben liegt in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Lauf Flächennutzungsplan ist dieses Gebiet ein reines Wohngebiet. In reinen Wohngebieten sind Büroräume grundsätzlich nur dann zulässig, wenn diese für die Berufsausübung freiberuflich Tätiger und solcher Gewerbe-treibender, die ihren Beruf in ähnlicher Art ausüben, genutzt werden.
Das Grundstück liegt an der vielbefahrenen Staatsstraße 2076. Außerdem sollen die Büroräume in den Räumlichkeiten, die zur Straße hin ausgerichtet sind, untergebracht werden. Aus diesem Grunde wäre auch ein sonstiger nicht störender Gewerbebetrieb an dieser Stelle vorstellbar.
Das geplante Vorhaben fügt sich ansonsten in das reine Wohngebiet ein. 

Die erforderlichen 10 Stellplätze können auf dem Grundstück nachgewiesen werden.

An der Erschließung des Grundstücks werden keine Änderungen vorgenommen, daher ist die Erschließung des Grundstücks gesichert.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.02.2025 08:43 Uhr