Herstellen einer Hanggarage mit 4 Stellplätzen; Neubau eines EFH mit 2 Stellplätzen
Grundstück: Flur-Nr. 676/13 und 676/18, Gem. Hausham, Frühlingstraße 12
Antragsteller: Gritschneder Andreas
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 14.11.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Für das Bestandsgebäude auf der Flur-Nr. 676/13 sollen 4 weitere Stellplätze in Form einer Hanggarage mit begrüntem Flachdach geschaffen werden. Die Hanggarage mit den Grundmaßen 15,50 m x 7 m und einer Wandhöhe von 3,25 m schließt sich im Norden an das Bestandsgebäude an. Die Stützmauer im Norden der Garage soll 15,55 m lang werden. Zwischen dem Bestandsgebäude und der Hanggarage soll außerdem noch eine Treppenanlage errichtet werden.
Auf einem Teilbereich von ca. 300 m² des bisher unbebauten Grundstücks Flur-Nr. 676/18 soll ein Einfamilienhaus mit den Maßen 12 m x 10 m und einer Wandhöhe von ca. 6,11 m an der Westseite und ca. 6,71 m an der Ostseite errichtet werden. Die Dachneigung beträgt 18°. Die beiden Stellplätze sind nördlich des Wohngebäudes geplant. Das Teilgrundstück soll um
ca. 100 m² aus dem Flurstück 676/13 nach Süden vergrößert werden.
Das Bauvorhaben liegt in einem Gebiet ohne Bebauungsplan, entspricht aber dem Gebietstyp eines reinen Wohngebietes nach der BauNVO.
Die umgebende Bebauung ist von Ein- und Mehrfamilienhäusern mit Wandhöhen von 5,50 m bis 6,70 m geprägt.
Das neu geplante EFH fügt sich in diese Bebauung ein.
Die Zufahrtsbreite zu den beiden Grundstücken beträgt dann in Fortführung der Frühlingstraße ca.
3 – 4 Meter und ist somit gesichert. Zwischen dem Bestandsgebäude und der geplanten neuen Grundstücksgrenze ergibt sich ein Abstand von ca. 4 bis 7 Metern.
Der Anschluss des Neubaus an den Abwasserkanal und an die gemeindliche Wasserversorgung wäre möglich und die Erschließung somit gesichert.
Beschlussvorschlag
Beschluss 1:
Für die erforderliche Hangabgrabung zur Errichtung der Hanggarage wird eine Abweichung von
§ 5 Abs. 1 und für die Errichtung eines Flachdaches eine Abweichung von § 4 Abs. 1 Nr. 2 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes erteilt.
Beschluss 2:
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.
Beschluss 1
Beschluss:
Für die erforderliche Hangabgrabung zur Errichtung der Hanggarage wird eine Abweichung von
§ 5 Abs. 1 und für die Errichtung eines Flachdaches eine Abweichung von § 4 Abs. 1 Nr. 2 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 2
Beschluss 2
Beschluss 2:
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 2
Datenstand vom 05.02.2025 08:43 Uhr