Bauantrag zum Abbruch und Ersatzneubau einer Garagenanlage; Grundstück: Flur-Nr. 1130/1, Gem. Hausham, Tegernseer Straße 50 - 62 Antragsteller: WEG Tegernseer Straße 50 - 62


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 14.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.11.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Antragsteller plant auf dem Grundstück 1130/1 den Abbruch und Ersatzneubau einer Garagenanlage.
Das Grundstück liegt im Innenbereich gemäß § 34 BauGB. Laut dem Flächennutzungsplan liegt das Grundstück in einem reinen Wohngebiet.

Die bestehende Garagenanlage beinhaltet sehr enge Stellplätze und befindet sich in einem schlechten Zustand. Daher wird ein Ersatzneubau angestrebt.
Als Dach soll hier ein 2-fach geneigtes, begrüntes Pultdach errichtet werden.

Durch 13 Fertiggaragen, die versetzt angeordnet werden sollen, bleiben 25 Garagenstellplätze erhalten, die innen 20 cm breiter als die bestehenden sind und somit den heutigen Anforderungen entsprechen. Dabei wird die gesamte Garagenanlage insgesamt nur 1 m länger.

Für das Bauvorhaben wird ein Antrag auf Abweichung von der gemeindlichen Satzung über das abweichende Maß der Abstandsflächentiefen für die nördlich gelegene Außenwand gestellt und wie folgt begründet:

Die Abstandsfläche Nord der Bestandsgarage und somit auch der neu geplanten Garagenanlage liegt auf dem Nachbargrundstück und überschneidet sich mit der Abstandsfläche des Gebäudes mit der Hausnummer 72. Der Abstand zur Grundstücksgrenze von 3 Metern kann nicht eingehalten werden.
Dieser Bereich wird für die Flur-Nummer 1128 als Verkehrsfläche genutzt, um die dort angeordneten Stellplätze anfahren zu können.

Die Zufahrt zu den Garagen ist gesichert, da das Grundstück unmittelbar an der Tegernseer Straße liegt.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.

Von der gemeindlichen Satzung über das abweichende Maß der Abstandsflächentiefe wird eine Abweichung gewährt.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.

Von der gemeindlichen Satzung über das abweichende Maß der Abstandsflächentiefe wird eine Abweichung gewährt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.02.2025 08:43 Uhr