Haushalt 2024 - Übertragung von Haushaltsresten im Verwaltungshaushalt
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 19.05.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Im Verwaltungshaushalt sind anders als im Vermögenshaushalt nicht verbrauchte Ansätze nicht automatisch übertragbar. Haushaltsausgabereste können nur gebildet werden, wenn der betreffende Ansatz für übertragbar erklärt wird (§ 79 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 19 Abs. 2 Satz 1 KommHV).
In der Haushaltsjahr 2024 wurden für Unterhaltungsmaßnahmen im Straßenunterhalt (UA 6300) und für Unterhaltungsmaßnahmen in der Wasserversorgung (UA 8150) nicht alle veranschlagten Mittel verausgabt. Diese sollen als Haushaltsausgaberest in das Haushaltsjahr 2025 übertragen werden.
Weiterhin stehen im UA 0300 – Kämmerei und Kasse - ein ungenutzter Planansatz für die Kosten der Kassen- und Rechnungsprüfung zur Verfügung, da die turnusmäßige externe Rechnungsprüfung sich in das Haushaltsjahr 2025 verschoben hat. Auch hier sollen die Haushaltsausgabereste in das neue Planjahr übertragen werden.
Vorbehaltlich der Beschlussfassung zur Haushaltsverabschiedung würden dann folgende Haushaltsausgabereste zur Verfügung stehen:
HHST 0300.6555 – Kasse und Kämmerei, Kosten der Rechnungsprüfung 40.000,00 EUR
HHST 6300.5100 – Gemeindestraßen, Lfd. Unterhaltung und Instandsetzung 38.244,77 EUR
HHST 8150.5100 – Wasserversorgung, Unterhaltung Rohrnetz 41.807,14 EUR
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt folgende Haushaltsausgabereste aus dem Verwaltungshaushalt des Haushaltsjahres 2024 in das Planjahr 2025 zu übertragen:
HHST 0300.6555 – Kasse und Kämmerei, Kosten der Rechnungsprüfung 40.000,00 EUR
HHST 6300.5100 – Gemeindestraßen, Lfd. Unterhaltung und Instandsetzung 38.244,77 EUR
HHST 8150.5100 – Wasserversorgung, Unterhaltung Rohrnetz 41.807,14 EUR
Datenstand vom 19.05.2025 13:46 Uhr