Aufstockung des bestehenden Einfamilienhauses, Erweiterung des Erdgeschosses um einen Windfang und Nutzungsänderung zum Zweifamilienhaus Grundstück: Flur-Nr. 667/9, Gem. Hausham, Huberbergstraße 4 Antragsteller: Kerstin Schmeding u. Aaron Rincover


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 12.06.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.06.2025 ö 2

Sachverhalt

Die Antragsteller beantragen die Aufstockung des bestehenden Einfamilienhauses um ca. 1,38 m (WH Bestand 4,50 m / WH Neu 5,885) mit einer Dachneigung von 15°.
Des Weiteren soll das Erdgeschoss um einen Windfang (1,67 m x 3,855 m) erweitert werden und das Gebäude zu einem Zweifamilienhaus umgebaut werden.

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich (§ 34 Baugesetzbuch) in einem
„Allgemeinen Wohngebiet“ (WA). Ein Bauvorhaben ist dort zulässig, wenn es sich nach 
Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.

Die Wandhöhen in der Umgebungsbebauung liegen zwischen 4,00 m und 6,20 m. Mit der geplanten Wandhöhe von 5,885 m würde sich das Gebäude in die Umgebungsbebauung einfügen. Mit der Aufstockung, kann eine sinnvolle Nachverdichtung, ohne weitere Anbauten, im vorhandenen Bestand erreicht werden. Auch die Nutzungsänderung zu einem Zweifamilienhaus würde sich einfügen, da die Umgebungsbebauung von Ein- Zwei- oder Mehrfamilienwohnhäusern geprägt ist.

Die benötigten Abstandsflächen können auf dem Grundstück selbst eingehalten werden.

Bezüglich der Dachneigung von 15° wird ein Antrag auf isolierte Abweichung von § 3 Abs. 4 der Satzung über die Gestaltung des Orts- Strassen- und Landschaftsbildes, die eine Dachneigung zwischen 18° und 26°vorgibt, gestellt und wie folgt begründet:
Das Bestandsgebäude hat eine Dachneigung von 13°. Die direkten Nachbarn sind augenscheinlich vom gleichen Architekten geplant und haben auch 13°. In der näheren Umgebung finden sich viele Gebäude mit Dachneigungen unter 18°. Wir möchten aus gestalterischen Gründen die Dachneigung auch bei der Aufstockung flach halten. Durch den verhältnismäßig breiten Baukörper würde mit mehr als 15° Dachneigung extrem viel unnützer Luftraum entstehen.

Auf dem Grundstück können die für das Zweifamilienhaus notwenden vier Stellplätze nachgewiesen werden.

Die bestehende Erschließung für Wasser- und Abwasser verläuft derzeit über Privatgrundstücke Dritter. Verkehrsmäßig ist das Grundstück über die Huberbergstraße erschlossen.

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:
Von § 3 Abs. 4 der gemeindlichen Satzung über die Gestaltung des Orts- Strassen- und Landschaftsbildes wird bezüglich der Dachneigung eine Abweichung gewährt.

Beschluss 2:
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.

Datenstand vom 12.06.2025 15:34 Uhr