Neuerrichtung der Tenne Grundstück: Flur-Nr. 1332 und 1333/1, Gem. Hausham, Althausham 1 Antragsteller: Sebastian Lang


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 12.06.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.06.2025 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Antragsteller beantragt die Neuerrichtung der Tenne mit den Maßen 25 m x 13,58 m mit einer Wandhöhe von 8,51 m einer Firsthöhe von 11,15 m und einer Dachneigung von 21 °.
Die bereits vorhandene Tenne soll abgerissen und an gleicher Stelle die neue Tenne mit identischen Maßen errichtet werden.

Lediglich im Westen soll die Tenne etwa 3,65 m von der Grundstücksgrenze abrücken. Hier soll dann ein erdgeschossiger Anbau an die Tenne mit den Maßen 3,65 m x 13,58 m und einer Wandhöhe von 4,26 m errichtet werden.
Der Anbau ist mit einer Dachneigung von 8° und einem Blechdach geplant.

Nach § 3 Abs. 5 der Gestaltungssatzung sind Dachflächen mit ortsüblichen, insbesondere naturroten Ziegeln oder Betondachsteinen gleicher Farbgebung oder Schindeln einzudecken.
Nach § 4 Abs. 1 der Gestaltungssatzung sind Dächer von Nebengebäuden mit einer Neigung von mindestens 10 Grad auszubilden.

Damit das Bauvorhaben wie beantragt ausgeführt werden kann sind Abweichungen von der Gestaltungssatzung notwendig.

Im Westen wird bereits im Bestand die Abstandsfläche zum Nachbargrundstück überschritten. Laut Antragsteller gibt es bereits jetzt eine Abstandsflächenübernahme (die aber gegenüber der Gemeinde nicht nachgewiesen ist) welche entsprechend beibehalten wird.

An der bestehenden Erschließung des Grundstücks über die Althaushamer Straße werden keine Änderungen vorgenommen.

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der erforderlichen Abweichung von § 3 Abs. 5 (Blechdach) der Gestaltungssatzung und der erforderlichen Abweichung von § 4 Abs. 1 (Dachneigung unter 10°) der Gestaltungssatzung zu.

Beschluss 2:
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach
§ 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.

Datenstand vom 12.06.2025 15:34 Uhr