Bebauungsplan Nr. 7 "Tiefenbach-Holz"; Antrag auf Abweichung von der Gestaltungssatzung für eine Aufschüttung (Errichtung einer Stützmauer) Grundstück: Flur-Nrn. 1190, 1190/21 und 1190/23, Wörnsmühler Str. 4 Bauherr: Busch Wolfgang
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 15.07.2015
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau- und Umweltausschuss | Sitzung des Bau- und Umweltausschusses | 15.07.2015 | ö | beschließend | 5 |
Sachverhalt
sowie eine Doppelgarage gebaut.
einem „Allgemeinen Wohngebiet“ (WA). Planungsrechtliche Bedenken bestehen nicht.
Aufschüttungen und Abgrabungen sind bis zu einer Höhe von 0,50 m zulässig.
Die dadurch entstehenden Höhenversprünge sind weiträumig zu verziehen (§ 4 Abs. 1 GS).
Aufschüttungen und Abgrabungen bis zu einem gewissen Umfang ausnahmsweise zugestimmt.
Beschlussvorschlag
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0