Baurecht;
Antrag des Herrn Marcus Kober auf Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für die Erweiterung des bestehenden Werkstattgebäudes in der Alten Miesbacher Straße 7, Fl.Nr. 1090/9, Gem. Hausham (ehem. Autohaus Hanke)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 22.10.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Herr Markus Kober beantragt die Erweiterung des bestehenden Werkstattgebäudes durch einen unterkellerten Anbau mit den Maßen 8,50 m x 15,30 m und einem neugestalteten Eingangsbereich mit den Maßen 6,59 m x 3,15 m. Die Dacheindeckung soll in Anlehnung an das bestehende Werkstattgebäude mit einer Zinkblechdeckung erfolgen.
Das Bauvorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) in einem „Mischgebiet“.
Planungsrechtliche Bedenken bestehen nicht.
Gemäß § 2 Abs. 5 der örtlichen Gestaltungssatzung sind Dachflächen mit naturroten Ziegeln oder Betondachsteinen gleicher Farbgebung einzudecken. Blechdächer sind ausnahmsweise zulässig. Für die Zinkblechdeckung wird deshalb eine Abweichung von § 2 Abs. 5 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes in der Gemeinde Hausham (Gestaltungssatzung) benötigt.
Beschlussvorschlag
Beschluss 1:
Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach Maßgabe der vorliegenden Pläne.
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Beschluss 2:
Der Gemeinderat stimmt einer Abweichung von § 2 Abs. 5 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes in der Gemeinde Hausham (Gestaltungssatzung) zu.
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Beschluss 1
Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach Maßgabe der vorliegenden Pläne.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Gemeinderat stimmt einer Abweichung von § 2 Abs. 5 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes in der Gemeinde Hausham (Gestaltungssatzung) zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 01.12.2015 10:57 Uhr