Verlängerung der Veränderungssperre für Grundstücke an der Oberen Tiefenbachstraße (ehemals EDEKA) Grundstücke Flur-Nrn. 1169/7, 1169/8, 1169/10, 1169/17, 1169/18, 1168/19, jeweils Gemarkung Hausham, Obere Tiefenbachstraße 5 + 7


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 30.11.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.11.2015 ö beschließend 6

Sachverhalt

Mit Beschluss des Gemeinderats vom 02.12.2013 wurde für das Gebiet der sog. „Alpengroßmarkt-Grundstücke“ eine Veränderungssperre erlassen. Die Veränderungssperre wurde am 05.12.2013 bekanntgemacht und tritt am 05.12.2015 außer Kraft. Die Geltungsdauer der Veränderungssperre kann um 1 Jahr verlängert werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die sachlichen Gründe, die den ursprünglichen Erlass der Veränderungssperre gerechtfertigt haben, weiterhin erfüllt sind. Es ist weiterhin Ziel der Gemeinde, die Nachfolgenutzung auf dem Gelände des bisherigen „Alpengroßmarkts“ planerisch zu steuern. Die Bauleitplanung soll in Abstimmung mit dem Bauherrn erfolgen. Die Küblböck Unternehmensgruppe hat mittlerweile Pläne vorgelegt, wie eine mögliche Bebauung/Nutzung aussehen könnte.
Da die Planungen aber noch nicht Baureife haben, ist die Veränderungssperre zu verlängern, um eine den Planungen der Gemeinde widersprechende Bebauung/Nutzung zu vermeiden. Das Landratsamt Miesbach kann im Einvernehmen mit der Gemeinde Ausnahmen von der Veränderungssperre zulassen. Das konkrete Bauvorhaben wird dann durch die Veränderungssperre nicht verhindert. Die Veränderungssperre tritt vor Zeitablauf außer Kraft, wenn die Bauleitplanung rechtsverbindlich abgeschlossen ist.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung zur Verlängerung der Satzung über eine Veränderungssperre für die Grundstücke an der Oberen Tiefenbachstraße, Grundstücke Flur-Nrn. 1169/7, 1169/8, 1169/10, 1169/17, 1169/18, 1169/19, jeweils Gemarkung Hausham, Obere Tiefenbachstraße 5 + 7.
Die Satzung wird zum Gegenstand des Protokolls gemacht.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung zur Verlängerung der Satzung über eine Veränderungssperre für die Grundstücke an der Oberen Tiefenbachstraße, Grundstücke Flur-Nrn. 1169/7, 1169/8, 1169/10, 1169/17, 1169/18, 1169/19, jeweils Gemarkung Hausham, Obere Tiefenbachstraße 5 + 7.
Die Satzung wird zum Gegenstand des Protokolls gemacht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Datenstand vom 04.04.2016 11:45 Uhr