Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung "Nähe Fehnbachstraße"; 1. Änderung; Bauantrag von Frau Gabriele Leitner zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage, Antrag auf Änderung der Baugrenzen und der bebaubaren Grundfläche Grundstück: Flur-Nr. 2/12, Gemarkung Hausham, Nähe Fehnbachstraße -Satzungsbeschluss-


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 30.11.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.11.2015 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat mit öffentlichem Beschluss vom  21.09.2015 beschlossen, die Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung „Nähe Fehnbachstraße“ zu ändern.
Die Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung soll auf Wunsch der Bauwerberin Frau Leitner geändert werden, um die Errichtung eines barrierefreien eingeschossigen Bungalows zu ermöglichen. Da auch kein Keller geplant ist, ist die überbaute Grundfläche entsprechend groß auszulegen.
Ein entsprechender Entwurf für die 1. Änderung der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung wurde in der Sitzung am 21.09.2015 bereits gebilligt.

A.)         Ergebnis des Auslegungsverfahrens

Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

1.)        Stellungnahme des Landratsamtes Miesbach, Fachbereich Architektur, Städtebau,
       Denkmalschutz; Stellungnahme vom 19.08.2015

Aus Sicht des Landratsamtes Miesbach, Fachbereich Architektur, Städtebau, Denkmalschutz wird folgende Stellungnahme abgegeben:
Die Grundfläche bei einem Grundstück um 20 % zu vergrößern, kann mit dem Argument „rollstuhlgerecht und deshalb nur eingeschossig“ hingenommen werden. Allerdings nur dann, wenn die Wandhöhe für dieses Gebäude auch entsprechend reduziert wird. Dies ist bislang nicht der Fall.

Stellungnahme der Gemeinde:
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis und ändert die textliche Festsetzung für dieses Gebäude. Eine erneute Auslegung ist nach Rücksprache mit dem Landratsamt nicht erforderlich.

2.)        Die weiteren beteiligten Träger öffentlicher Belange haben sich nicht geäußert bzw. mitgeteilt, keine Stellungnahme abgeben zu wollen.

Unterrichtung der Öffentlichkeit

Von Seiten der Mitbürger wurden keine Stellungnahmen abgegeben.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat Hausham nimmt Kenntnis vom Anhörungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB i.V. mit § 13 BauGB und beschließt den ausgearbeiteten Entwurf des Architekturbüros Hans Meier zur Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung „Nähe Fehnbachstraße“, 1. Änderung, gemäß § 34 Abs. 6 BauGB i.V. mit § 10 BauGB  als Satzung.

Sämtliche Kosten sind von der Antragstellerin zu tragen.

Beschluss

Der Gemeinderat Hausham nimmt Kenntnis vom Anhörungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB i.V. mit § 13 BauGB und beschließt den ausgearbeiteten Entwurf des Architekturbüros Hans Meier zur Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung „Nähe Fehnbachstraße“, 1. Änderung, gemäß § 34 Abs. 6 BauGB i.V. mit § 10 BauGB  als Satzung.

Sämtliche Kosten sind von der Antragstellerin zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.04.2016 11:45 Uhr