Der Gemeinderat hat mit öffentlichem Beschluss vom 21.09.2015 beschlossen, die Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung „Nähe Fehnbachstraße“ zu ändern.
Die Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung soll auf Wunsch der Bauwerberin Frau Leitner geändert werden, um die Errichtung eines barrierefreien eingeschossigen Bungalows zu ermöglichen. Da auch kein Keller geplant ist, ist die überbaute Grundfläche entsprechend groß auszulegen.
Ein entsprechender Entwurf für die 1. Änderung der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung wurde in der Sitzung am 21.09.2015 bereits gebilligt.
A.) Ergebnis des Auslegungsverfahrens
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
1.) Stellungnahme des Landratsamtes Miesbach, Fachbereich Architektur, Städtebau,
Denkmalschutz; Stellungnahme vom 19.08.2015
Aus Sicht des Landratsamtes Miesbach, Fachbereich Architektur, Städtebau, Denkmalschutz wird folgende Stellungnahme abgegeben:
Die Grundfläche bei einem Grundstück um 20 % zu vergrößern, kann mit dem Argument „rollstuhlgerecht und deshalb nur eingeschossig“ hingenommen werden. Allerdings nur dann, wenn die Wandhöhe für dieses Gebäude auch entsprechend reduziert wird. Dies ist bislang nicht der Fall.
Stellungnahme der Gemeinde:
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis und ändert die textliche Festsetzung für dieses Gebäude. Eine erneute Auslegung ist nach Rücksprache mit dem Landratsamt nicht erforderlich.
2.) Die weiteren beteiligten Träger öffentlicher Belange haben sich nicht geäußert bzw. mitgeteilt, keine Stellungnahme abgeben zu wollen.
Unterrichtung der Öffentlichkeit
Von Seiten der Mitbürger wurden keine Stellungnahmen abgegeben.