Standesamt der Gemeinde Hausham; Widmung eines Raums im Anwesen Huberspitz 1, Fl.Nr. 582, Gem. Hausham, zum Zweck eines Trauungszimmers


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.12.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.12.2015 ö beschließend 3

Sachverhalt

Seit einigen Jahren sind Eheschließungen auch außerhalb des Standesamtes möglich. Voraussetzung hierfür ist, dass der Ort „gewidmet“ wird, d.h. ausdrücklich als Eheschließungs-ort zugelassen wird. Für diese Entscheidung ist allein die örtliche Gemeinde zuständig.
Bei der Auswahl des Eheschließungsortes ist entscheidend, dass er innerhalb des Standesamtsbezirks der Gemeinde liegt, die Nutzung der Räume durch den Standesbeamten rechtlich gesichert ist und der Standesbeamte während der Trauung die Sachherrschaft mitsamt Ordnungsgewalt innehat. Eine ausschließliche Nutzung oder jederzeitige Verfügbarkeit der Räumlichkeit für Eheschließungen ist nicht erforderlich. Es muss aber sichergestellt sein, dass eine Trauung auch ohne anschließende Hochzeitsfeier in der Einrichtung stattfinden kann.

Das Anwesen Huberspitz 1, Almbad Huberspitz, befindet sich im Eigentum der Gemeinde Hausham und ist derzeit an Herrn Kirchberger verpachtet. Aufgrund seiner Lage und seines Ambientes wäre es sicherlich ein stilvolles Alternativangebot zum Trauzimmer im Rathaus, sowohl für einheimische als auch für auswärtige Heiratswillige. Eine Rücksprache mit Herrn Kirchberger ergab, dass ca. 50 % der Wochenenden mit Hochzeitsfeiern gebucht sind.
Nach Aussagen von Herrn Kirchberger ist es möglich, von Montag bis Mittwoch in der Regel jederzeit über die Räumlichkeiten zu verfügen, ab Donnerstag ist eine Eheschließung aber nur nach Rücksprache mit dem Wirt möglich.
Um die Nutzung als Eheschließungsort rechtlich zu sichern, ist ein Überlassungsvertrag mit Herrn Kirchberger abzuschließen, in dem neben dem Nutzungsentgelt auch der Raum, in dem die Trauungen stattfinden, näher bestimmt wird. Zudem ist festzulegen, wie die Eheschließenden und ihre Gäste, die nicht zu Fuß zum Almbad Huberspitz wandern, dorthin gelangen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, einen Raum im Anwesen Huberspitz 1, Almbad Huberspitz, als Trauungszimmer zur Vornahme von standesamtlichen Eheschließungen und zur Begründung von Lebenspartnerschaften zu widmen.
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Überlassungsvertrag mit dem Pächter Peter Kirchberger zu erstellen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, einen Raum im Anwesen Huberspitz 1, Almbad Huberspitz, als Trauungszimmer zur Vornahme von standesamtlichen Eheschließungen und zur Begründung von Lebenspartnerschaften zu widmen.
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Überlassungsvertrag mit dem Pächter Peter Kirchberger zu erstellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.04.2016 11:46 Uhr