Personenstandsrecht; Ernennung von Frau Petra Süsens zur Leiterin des Standesamts
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 21.01.2016
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 21.01.2016 | ö | beschließend | 2.3 |
Sachverhalt
Gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 der Verordnung zum Vollzug des Personenstandsgesetzes ist für jedes Standesamt einer der Standesbeamten zum Leiter des Standesamtes zu ernennen.
Aus Sicht der Verwaltung kommt dafür nur die neue Standesbeamtin Frau Petra Süsens in Frage.
Tarifrechtlich hat diese Ernennung keinerlei Auswirkungen.
Beschlussvorschlag
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0