Vollzug des Kommunalabgabengesetzes;
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 14.11.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Für leitungsgebundene Einrichtungen (Abwasserentsorgung und Wasserversorgung) sollen kostendeckende, nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen bemessene Benutzungsgebühren erhoben werden (Art. 8 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 KAG).
Nach Art. 8 Abs. 6 KAG kann dieser Bemessungszeitraum maximal vierjährig sein.
Die Gebühren für die Abwasserentsorgung und Wasserversorgung sind zuletzt in 2012 für den Kalkulationszeitraum 2013 bis 2016 berechnet worden.
Entsprechend den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes sind nun für den Zeitraum 2017 bis 2020 neue Kalkulationen erarbeitet worden.
Die Eckpunkte dieser Kalkulationen sind in der Hauptverwaltungsausschusssitzung am 27.10.2016 ausführlich besprochen worden.
Der Hauptverwaltungsausschuss hat dem Gemeinderat die jeweilige Beschlussfassung empfohlen (s. Anlage TOP 9.1 und 9.2 der HVA-Sitzung vom 27.10.2016
).
Auf die TOP 5.1 und 5.2 der heutigen Sitzung wird verwiesen.
Datenstand vom 27.01.2017 10:50 Uhr