Vollzug der StVO; Anbringen eines Halte- und Parkverbots entlang der Seiersberger Straße 5a-5e; Fl.Nr. 639/14 der Gemarkung Hausham; Antrag der Hausverwaltung WLM, Sonnenstraße 42, 83734 Hausham


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Hauptverwaltungsausschusses, 27.10.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungsausschuss Sitzung des Hauptverwaltungsausschusses 27.10.2016 ö beschließend 2

Sachverhalt

Bei einer Ortsbesichtigung wurde festgestellt, dass im Bereich des Holzschuppens des Anwesens Seiersberger Straße 5a-5e (Wohnanlage 5-Spänner) eine Bodenmarkierung aufgebracht wurde, die nicht den Vorschriften der StVO entspricht.
Nach Anhörung des Hausverwalters wurde festgestellt, dass diese Bodenmarkierung mit dem Hintergrund aufgebracht wurde, dass sämtliche parkende Autos in diesem Bereich vor dem Holzschuppen Probleme darstellen. Die Eigentümer der Wohnanlage werden daran gehindert, die Holzschuppen zu benutzen, da der Eingang durch die parkenden Autos erheblich erschwert bzw. beeinträchtigt wird.

Um den Eigentümern den Zugang zu den Holzschuppen wieder ohne Probleme zu ermöglichen, ist es erforderlich, ein Halte- und Parkverbot (Zeichen 283) in diesem Bereich zu schaffen. Gleichzeitig ist die nicht der StVO entsprechende Markierung (Zick-Zack-Markierung) im Bereich des Holzschuppens komplett zu entfernen.

Des Weiteren hätten Fahrzeuge beim Abbiegen in Richtung Geißstraße eine bessere Sicht. Ein Anbringen dieses Parkverbots wäre aus verkehrstechnischer Sicht ebenfalls sinnvoll.

Beschlussvorschlag

Der Hauptverwaltungsausschuss der Gemeinde Hausham befürwortet den Antrag der Hausverwaltung zum Anbrin gen eines absoluten Halteverbots in Bereich der Seiersberger Straße 5a-5e entlang des Holzschuppens (Fl.Nr. 639/14 der Gemarkung Hausham). Die durch die Hausverwaltung angebrachte Markierung ist ersatzlos zu entfernen.

Das Parkverbot mit Zeichen 283 der StVO ist durch den Bauhof der Gemeinde Hausham anzubringen. Der Lageplan mit Datum 20.07.2016 ist Bestandteil des Beschlusses.

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendige Anordnung für die Aufstellung des Parkverbots zu erlassen.

Beschluss

Der Hauptverwaltungsausschuss der Gemeinde Hausham nimmt den Antrag der Hausverwaltung WLM, Sonnenstraße 42, 83734 Hausham, zur Kenntnis.
Zur Vermeidung eines Schilderwaldes wird eine der StVO entsprechende Bodenmarkierung im Frühjahr 2017 aufgebracht. Die derzeitige Markierung, die nicht konform ist mit der StVO, ist durch die Hausverwaltung zu entfernen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.07.2017 07:26 Uhr