Bauantrag zum Neubau von 3 Garagen als Ersatzbau in Hausham, Schöllerstraße 3, Fl.Nr. 643/4 der Gemeinde Hausham;
Antragsteller: Silvia Zollner
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 06.07.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Grundstück, Fl.Nr. 634/4 der Gemarkung Hausham liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 12 „Abwinkl“ der Gemeinde Hausham.
Die Antragstellerin beabsichtigt, anstelle der jetzigen Garagen den Neubau von 3 Garagen an selbiger Stelle zu errichten. Durch diese flächenmäßige Vergrößerung um ca. 30 % verlieren die Garagen als bestehende Nebengebäude ihren Bestandsschutz.
Der gesamte Baukörper wird eine Gesamtlänge von 10,96 m erreichen. Garage 2 und 3 werden identisch ausgebildet. Garage 1 wird an die bestehende und verbleibende Mauer zum südlichen Nachbargrundstück Fl.Nr. 643/5 der Gemarkung Hausham errichtet.
Für den Neubau der Garagen ist eine Abweichung nach Art. 6 Abs. 2 BayBO notwendig, da die Abstandsflächen zum südlichen Nachbargrundstück nicht eingehalten werden können. Der bestehende Schuppen auf dem Grundstück Fl.Nr. 643/5 und die Garagenwand werden auf einer Länge von 5,04 m aneinandergebaut. Allerdings ist ein typisches bauliches Merkmal des Gebiets „Abwinkl“, dass vor allem die Nebenanlagen „Wand an Wand“ gebaut wurden.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltauschuss der Gemeinde Hausham stimmt dem vorgelegten Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau von 3 Garagen als Ersatzbau in der Fassung vom 23.04.2016 zu.
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.
Dem Antrag auf Abweichung von den Abstandsflächen im südlichen Bereich zu Grundstück Fl.Nr. 643/5 der Gemarkung Hausham wird ebenfalls zugestimmt.
Beschluss
Der Bau- und Umweltauschuss der Gemeinde Hausham stimmt dem vorgelegten Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau von 3 Garagen als Ersatzbau in der Fassung vom 23.04.2016 zu.
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.
Dem Antrag auf Abweichung von den Abstandsflächen im südlichen Bereich zu Grundstück Fl.Nr. 643/5 der Gemarkung Hausham wird ebenfalls zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.11.2016 14:12 Uhr