Antrag auf Baugenehmigung zur Dachanhebung und Errichung eines Quergiebels in Hausham, Naturfreundestraße 22 auf Fl.Nr. 646/12 der Gemarkung Hausham Antragsteller: Koraczony Zsolt


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 06.07.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 06.07.2016 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Grundstück, Fl.Nr. 646/12 der Gemarkung Hausham liegt in keinem Bebauungsplangebiet. Die Beurteilung richtet sich somit nach § 34 Abs. 1 BauGB. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Hausham ist das Grundstück als MI – Mischgebiet ausgewiesen.

Es handelt sich um ein Gebäude der Klasse 3, das mit einer Gebäudefirsthöhe von 8,605 m errichtet werden soll. Die Dachanhebung beträgt somit etwa 2,30 m, wobei diese bündig zum bereits bestehenden Nachbargebäude erfolgt. Die Dachneigung beträgt 29°und wird damit an das Nachbargebäude angepasst.

Durch die beantragte Dachanhebung sowie der Errichtung eines Quergiebels sollen 4 Wohnungen errichtet werden. Alle 4 Wohnungen werden eine Grundfläche von je über 50 m² erreichen, wodurch sich ein Stellplatzbedarf von 8 Stück ergibt.
Auf den eingereichten Unterlagen sind jedoch nur 6 Stellplätze (Doppelparker) ersichtlich. Ein Freiflächenplan, der weitere offene Stellplätze darstellt, ist nicht vorhanden.

Durch die Dachanhebung bzw. der Erhöhung der Wandhöhe wird zur Fl.Nr. 646 der Gemarkung Hausham eine Abstandsfläche von 7,54 m im östlichen Bereich ausgelöst, die im Gesamten nicht ganz auf dem eigenen Baugrundstück eingehalten werden kann. Die daher noch fehlende Abstandsfläche von 1,105 m bzw. 0,71 m wurde bereits durch den angrenzenden Nachbarn übernommen. Die dafür erforderliche Zustimmung zur Abstandsflächenübernahme liegt bereits vor.

Ebenfalls im südlichen Bereich überschreitet die erforderliche Abstandsfläche von 4,86 m geringfügig das im Gemeinschaftseigentum verlaufende Wegegrundstück. Die erforderliche Abstandsfläche von etwa 0,25 m wurde derzeit noch nicht übernommen. Die Übernahme wurde zwar beantragt, eine Zustimmung liegt aber noch nicht vor.
Nach Prüfung durch das Wasserwerk der Gemeinde Hausham ist eine Grunddienstbarkeit (Leitungsrecht) zwingend erforderlich. Außerdem ist das Baugrundstück formal-rechtlich abwassertechnisch nicht erschlossen. Ein Entwässerungsplan bzgl. des Schmutzwasserkanals wurde bislang nicht vorgelegt.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB nach Maßgabe der vorgelegten Unterlagen in der Fassung vom 28.04.2016, sofern die Erschließung gesichert ist. 
Die fehlenden zwei Stellplätze sind auf dem eigenen Grundstück nachzuweisen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB nach Maßgabe der vorgelegten Unterlagen in der Fassung vom 28.04.2016, sofern die Erschließung gesichert ist. 
Die fehlenden zwei Stellplätze sind auf dem eigenen Grundstück nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.11.2016 14:12 Uhr