Vollzug der Baugesetze; Bauantrag zur Installation von 3 Fahnenmasten in der Industriestraße 4 in Hausham; Fl.Nr. 1103/0 Gemarkung Hausham Antragsteller: Norma Lebensmittelfilialstiftung & Co. KG, Zweigbetrieb Aichach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 20.09.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.09.2016 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt mit Schreiben vom 19.08.2016, drei Fahnenmasten mit den dazugehörigen Fahnen am bestehenden Norma-Markt in Hausham zu errichten. Die Fahnen sollen eine Höhe vom 8,00 m haben, wobei der Werbeträger (Fahne) eine Größe von 3,00 m x 1,00 m besitzt. Die Fahne soll die Aufschrift „Norma“ in den Geschäftsfarben orange/schwarz erhalten.
Das Grundstück, Fl.Nr. 1103/0 der Gemarkung Hausham liegt im Bebauungsplan Nr. 23 „Industriestraße“, der zu Werbeanlagen keine Aussagen triff. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Hausham ist das gesamte Areal als „SO“ ausgewiesen.

In der Satzung über die Genehmigung und Gestaltung von Werbeanlagen in der Gemeinde Hausham sind Fahnen aller Art unter § 4 Abs. 7 nicht erlaubt. In durch Bebauungsplan festgesetzten Gewerbegebieten und überwiegend durch gewerbliche Nutzung geprägten Gebieten können Ausnahmen zugelassen werden.

Außerdem wird noch angemerkt, dass Fahnen in der gesamten Industriestraße nicht vorhanden sind, allerdings handelt es sich bei der Industriestraße um ein überwiegend durch gewerbliche Nutzung geprägtes Gebiet. In der Miesbacher Straße bei „Autohaus Weinmann“ gibt es vergleichbar Fahnenmasten mit den entsprechenden Fahnen. Im zur Zeit in Aufstellung befindenden Bebauungsplan Nr. 39 „Obere Tiefenbachstraße/Edeka“ werden Werbeanlagen mit einer maximalen Höhe von 5,50 m zugelassen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag 1

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham befürwortet eine Abweichung von § 4 Abs. 7 der Satzung für Werbeanlagen bzgl. der Errichtung von Fahnen und stimmt dieser Abweichung zu.
                                                                    Abstimmung _______ : ________        
Beschlussvorschlag 2:

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zur Errichtung der 3 Fahnenmasten in der Industriestraße (Lebensmittelmarkt Norma)  im Bereich des Sichtdreiecks direkt am Einfahrtsbereich, sofern eine Zustimmung des Landratsamtes Miesbach sowie des Staatlichen Bauamtes Rosenheim vorliegt.

                                                                      Abstimmung  _______ : _______

Beschluss 1

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham befürwortet eine Abweichung von § 4 Abs. 7 der Satzung für Werbeanlagen bzgl. der Errichtung von Fahnen und stimmt dieser Abweichung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 1

Beschluss 2

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zur Errichtung der 3 Fahnenmasten mit einer max. Höhe von 5,50 m in der Industriestraße (Lebensmittelmarkt Norma)  im Bereich des Sichtdreiecks direkt am Einfahrtsbereich, sofern eine Zustimmung des Landratsamtes Miesbach sowie des Staatlichen Bauamtes Rosenheim vorliegt.
                                     

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 1

Datenstand vom 09.11.2016 14:15 Uhr