Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung "An der Rainer Straße"; Vorschläge zur Anordnung der Gebäude


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 20.09.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.09.2016 ö beschließend 15

Sachverhalt

Die Bauwerber Herr Andreas Eham und Herr Quirin Eham haben für das Plangebiet 2 Vorschläge zur Anordnung der Gebäude ausgearbeitet.
Die beiden Einfamilienhäuser sind jeweils 8,50 m breit und 11,25 m lang, das Doppelhaus hat eine Breite von 10,00 m und eine Länge von 16,00 m.
Die Lage von Einfamilienhaus 1 ergibt sich durch die topografischen Verhältnisse. Das Plangebiet ist im Westen am schmälsten und der im Norden vorhandene Hag ist mit einer Breite von ca. 9 – 10 Meter auf dem Grundstück zu belassen. Dadurch ergibt sich die Lage des Hauses mit Firstrichtung West-Ost unter Einhaltung des Grenzabstandes automatisch.
Das Plangebiet wird im Osten begrenzt durch den Kochbach, von dem eine Bebauung mind. 3,50 Meter abrücken muss.

Vorschlag 1 sieht die Bebauung der beiden Häuser 2 und 3 parallel zur Rainer Straße mit Firstrichtung Nord-Süd vor. Der Abstand zwischen den beiden parallel zueinander stehenden Häusern beläuft sich auf ca. 9 – 10 Meter. Die nördliche Doppelhaushälfte erhält lediglich eine West-/Nordterrasse.

Vorschlag 2 sieht eine Bebauung parallel zum Bachverlauf im Abstand von 3,50 Metern durch das Doppelhaus mit Firstrichtung Nordwest-Südost vor. Parallel hierzu wird das Einfamilienhaus 2 im Abstand von 10,50 Metern errichtet. Die nördliche Doppelhaushälfte sowie Haus 2 erhalten somit eine Südwestterrasse. Dadurch stehen die beiden Häuser mit der Südseite aber nicht parallel zur Rainer Straße. Allerdings stehen die Reihenhäuser gegenüber der Rainer Straße ebenfalls nicht parallel zur Rainer Straße.

Die Bauherren möchten im Planentwurf gerne Vorschlag 2 umsetzen, da die Ausrichtung aller Terrassen nach Südwesten mehr Wohnwert erzeugt und die geplanten Energiesparmaß-nahmen wie Photovoltaik- und Solaranlage effektiver betrieben werden können.        

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Anordnung der Gebäude entsprechend Vorschlag 2 für den Planentwurf der Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung „An der Rainer Straße“.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Anordnung der Gebäude entsprechend Vorschlag 2 für den Planentwurf der Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung „An der Rainer Straße“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.11.2016 14:15 Uhr