Bauantrag zum Anbau einer Garage mit Wohnraumerweiterung an das bestehende Zweifamilienhaus auf Fl.Nr. 1170/14 der Gemarkung Hausham in der Gartenstraße 11
Antragsteller: Geltinger August Georg
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 25.01.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Antragsteller beabsichtigt, im nördlichen Bereich seines Grundstücks eine Garage samt Wohnraumerweiterung im darüber liegenden OG des bestehenden Zweifamilienhauses zu errichten. Außerdem wird die Wohnraumerweiterung im OG zusätzlich noch mit einer Außentreppe mit einer lichten Breite von 1,00 m zugänglich gemacht, die unter dem neu zu errichtenden Vordach integriert werden soll.
Das Grundstück mit der Fläche von 680 m² liegt in keinem Bebauungsplangebiet. Die Beurteilung richtet sich somit nach § 34 Abs. 1 BauGB. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Hausham ist das Grundstück als „WA – Allgemeines Wohngebiet“ ausgewiesen.
Das bereits bestehende Gebäude wird durch den Anbau um 6,10 m x 4,03 m erweitert und erhält dadurch in Nord-Süd-Richtung eine Gesamtlänge von 17,70 m. Einschließlich der zusätzlichen Nebengebäude ergibt sich auf dem Grundstück durch die Bebauung eine GRZ von 0,29 und ist damit im WA zulässig. Die Abstandsflächen für den Anbau liegen auf dem eigenen Grundstück, wobei auf der Nord- und der Ostseite durch die bereits vorhandenen Nebengebäude eine Abstandsflächenabweichung notwendig ist.
Planungsrechtliche Bedenken bestehen nicht.
Die Ansicht der Firsthöhe von Süden her bleibt unverändert (Altbau-Neubau). Um jedoch nicht die Massivität des Gesamtbaukörpers zu erhöhen, wird der nördliche Anbau mit einem dreiseitigen Walmdach und einer flachen Dachneigung von 7,5° bis 10° ausgeführt. Auf Grund dieser geringen Dachneigung ist nach den anerkannten Regeln der Technik nur eine Dacheindeckung mit Blech möglich.
Eine Angleichung an den bestehenden Baukörper mit einem durchlaufenden Satteldach würde nur zu einer nicht gewünschten Wuchtigkeit des somit entstehenden Hauptbaukörpers führen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag 1:
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham stimmt einer Abweichung von
§ 2 Abs. 3, 4 und 5 der örtlichen Gestaltungssatzung der Gemeinde Hausham für die Dachgestaltung im Bereich des Anbaus zu.
Abstimmung: ________ : _______
Beschlussvorschlag 2:
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham erteilt gemäß den vorgelegten Unterlagen in der Fassung vom 29.08.2016 nach § 36 BauGB das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmung: ________ : _______
Beschluss 1
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham stimmt einer Abweichung von
§ 2 Abs. 3, 4 und 5 der örtlichen Gestaltungssatzung der Gemeinde Hausham für die Dachgestaltung im Bereich des Anbaus zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 1
Beschluss 2
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham erteilt gemäß den vorgelegten Unterlagen in der Fassung vom 29.08.2016 nach § 36 BauGB das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 1
Datenstand vom 26.07.2017 11:40 Uhr