Freiwillige Feuerwehr Hausham; Bestätigung der Wahl des Kommandanten der FF Hausham und dessen Stellvertreters gem. Art 8 BayFwG


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.02.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.02.2017 ö beschließend 2

Sachverhalt

Gemäß Art. 8 Abs. 2 BayFwG ist nach Ablauf von sechs Jahren eine Neu- bzw. Wiederwahl der Kommandanten notwendig. Die Neuwahlen führte die Freiwillige Feuerwehr Hausham bei ihrer Dienstversammlung am 21. Januar 2017 im Gasthaus Zierer durch.

Gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG bedarf die Wahl des Kommandanten und seines Stellvertreters der Bestätigung durch die Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat.

Mit Schreiben vom 27. Januar 2017 hat der Kreisbrandrat des Landkreises Miesbach, Herr Anton Riblinger, keine Einwendung gegen die Bestätigung der Kommandanten.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat bestätigt die Wahl von Herrn Joachim Hamacher, Auerbergstraße 60, 83734 Hausham, zum Kommandanten der FF Hausham und Wahl von Marcus Kober, Brentenstraße 14, 83734 Hausham, zum stellvertretenden Kommandanten der FF Hausham.

Die Zustimmung erfolgt unter der Maßgabe, dass der Kommandant innerhalb eines Jahres nachfolgende Lehrgänge besucht:

- Lehrgang für den Leiter einer Feuerwehr

- Lehrgang für Zugführer

Beschluss

Der Gemeinderat bestätigt die Wahl von Herrn Joachim Hamacher, Auerbergstraße 60, 83734 Hausham, zum Kommandanten der FF Hausham und Wahl von Marcus Kober, Brentenstraße 14, 83734 Hausham, zum stellvertretenden Kommandanten der FF Hausham.

Die Zustimmung erfolgt unter der Maßgabe, dass der Kommandant innerhalb eines Jahres nachfolgende Lehrgänge besucht:

- Lehrgang für den Leiter einer Feuerwehr

- Lehrgang für Zugführer

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.03.2017 08:34 Uhr