Die im Bau- und Umweltausschuss vom 25.01.2017 behandelten Stellungnahmen wurden in die Satzung eingearbeitet. Die geänderte Satzung wurde in der Zeit vom 30.01. – 10.02.2017 den Trägern öffentlicher Belange im Rahmen einer eingeschränkten Beteiligung erneut vorgelegt.
Ergebnis des Auslegungsverfahrens
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Landratsamt Miesbach, Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 13.02.2017
Die Einwände und Empfehlungen der unteren Naturschutzbehörde aus der Stellungnahme vom 04.01.2017 wurden aufgenommen und von der Gemeinde entsprechend in die Planunterlagen eingearbeitet. Damit bestehen von Seiten der unteren Naturschutzbehörde keine weiteren Einwände und Bedenken mehr gegen die Satzung.
Die weiteren Fachbehörden am Landratsamt Miesbach haben erklärt, keine Äußerung abzugeben oder keine Bedenken geäußert.
Regierung von Oberbayern, Schreiben vom 01.02.2017
Da die Maßnahmen zum Schutz des Biotops und des Kochbachs mit der Unteren Naturschutzbehörde abgesprochen und in den Festsetzungen zur Freiflächengestaltung berücksichtigt wurden, die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Landschafts-schutzgebietes möglich ist und sich die untere Bauaufsichtsbehörde nicht negativ zur bau-planungsrechtlichen Zulässigkeit und zum Umgriff geäußert hat, steht die Satzung den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegen.
E.ON SE, Immobilien/Montan,
keine Äußerung
Dingliche Sicherungen im Grundbuch
Die von der Unteren Naturschutzbehörde geforderte dingliche Sicherung der Ausgleichsflächen und die vom ZAS geforderte dingliche Sicherung der Versorgungsleitungen liegen noch nicht vor, die Notartermine hierfür sind für diese Woche anberaumt.