Vollzug der Baugesetze; Bauantrag zum Bau eines Milchviehlaufstalls Grundstück Flur-Nr. 990/0, Gemarkung Hausham, Haslrain 37 Bauherr: Bucher Johann


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.02.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.02.2017 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt, auf dem Grundstück Flur-Nr. 990/0 südlich im Anschluss an die Maschinenhalle einen Milchviehlaufstall mit Melkhaus und Kälberstall zu errichten.
Der Laufstall hat die Maße 46,30 m x 26,10 m, Traufhöhe westseitig 4,75 m, daran schließen sich ein teilüberdachter Auslauf mit 24,82 m x 6,75m sowie das Melkhaus mit 32,55 x 11,23 m, Wandhöhe 4,25 m an. Der Kälberstall ist 28,45 m lang und 7,50 m breit, Traufhöhe nordseitig 3,75m und südseitig 4,88 m.
Das Vorhaben liegt im Außenbereich. Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichem Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt.
Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um ein privilegiertes Bauvorhaben im Sinne von
§ 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt nicht vor, da der Flächennutzungsplan das Areal als landwirtschaftliche Fläche ausweist und die Erschließung gesichert ist durch Eigenwasser und Kleinkläranlage.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.03.2017 08:34 Uhr