Sicherheits- und Ordnungsrecht; Entscheidung über die Anbringung einer Videoüberwachung für den Außenbereich des Sportstüberls im Bereich der "Zentralen Sportanlage"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 04.05.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.05.2017 ö beschließend 4

Sachverhalt

Seit Jahren ist der Bereich der „Zentralen Sportanlage“ immer wieder Ziel von Personen, die ohne ersichtlichen Grund die öffentliche Einrichtung beschädigen (Vandalismus). Dabei wurden u. a. die Einzäunung demoliert, Rasen und Sprunganlagen massiv verschmutzt bis hin zur Benutzung der Tartanbahn als Autorennstrecke. Um dies zu unterbinden, wurden die Sicherheitsvorkehrungen verstärkt und auch die punktuelle Überwachung durch Sicherheitspersonal angeordnet.

Alle festgestellten Beschädigungen (incl. Graffiti) wurden zur Anzeige gebracht.

In letzter Zeit häufen sich aber Beschädigungen und Verwüstungen im Bereich des Sportstüberls durch Feuer. Dabei wurde mehrmals versucht, Einrichtungen aus Holz in Brand zu stecken.

Aus Sicht d er Verwaltung ist es im Rahmen der Ausübung des Hausrechts nun unbedingt notwendige Maßnahmen zu ergreifen, die

  • das Leben und die Gesundheit von Personen schützen, die sich in diesem gefährdeten Bereich  aufhalten, sowie

  • den Schutz der öffentlichen Einrichtung selbst gewährleisten.

Dafür kommt nur eine sogenannte Videoüberwachung (Videobeobachtung und Videoaufzeichnung) in Frage.


Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, für den Außenbereich des Sportstüberls im Bereich der „Zentralen Sportanlage“ eine Videoüberwachung einzurichten. Diese Videoanlage muss technisch und rechtlich den Vorgaben des Datenschutzes entsprechen.

Zudem ist in der Verwaltung ein Verzeichnis über die eingesetzten Gerätschaften zu führen, in welches jeder Bürger Einsicht nehmen kann.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, für den Außenbereich des Sportstüberls im Bereich der „Zentralen Sportanlage“ eine Videoüberwachung einzurichten. Diese Videoanlage muss technisch und rechtlich den Vorgaben des Datenschutzes entsprechen.

Zudem ist in der Verwaltung ein Verzeichnis über die eingesetzten Gerätschaften zu führen, in welches jeder Bürger Einsicht nehmen kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.07.2017 13:05 Uhr