Verabschiedung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2017


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 29.05.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.05.2017 ö beschließend 2

Sachverhalt

In der Hauptverwaltungsausschusssitzung am 18. Mai  2017 wurde der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für 2017 ausführlich besprochen.
Der Hauptverwaltungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Beschlussfassung entsprechend des Haushaltsentwurfs.

Die drei Fraktionssprecher nehmen zum Haushalt wie folgt Stellung:

Hubert Lacrouts (CSU):

Der zu erwartende Schuldenstand von 18 Mio. € ist sehr hoch. Man wird in Zukunft jede Ausgabe prüfen müssen. Die Pflichtaufgaben müssen selbstverständlich erfüllt werden, aber bei den freiwilligen Aufgaben muss jederzeit die Notwendigkeit nachgewiesen werden. Die Fraktion der CSU wird dem Haushalt zustimmen.

Ria Röpfl (Freie Wähler)

Auch die Freien Wähler sehen den derzeitigen Schuldenstand, aber es werden wieder bessere Jahre kommen. Die Freien Wähler stimmen dem vorgelegten Haushalt zu.

Thomas Danzer (SPD)

Die Verschuldung bis zum Jahr 2020 wird kommen, die Beschlüsse sind gefasst, da wird sich nichts mehr ändern. In den nächsten Jahren wird der Haushalt sicher gestrafft werden. Es müssen in Zukunft alle Leistungen auf der Ausgabe- sowie auf der Einnahmeseite geprüft werden. Die Fraktion der SPD wird dem Haushalt zustimmen.


Beschlussvorschlag

Haushaltssatzung


Haushaltssatzung der Gemeinde Hausham - Landkreis Miesbach

für das Haushaltsjahr   2017
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:

       
§  1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit           18.430.500  EUR          
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit               4.133.500  EUR            

§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird auf     1.175.600   EUR        festgesetzt.



§  3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.


§  4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt
festgesetzt
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe - A                280 v.H.
  1. für die Grundstücke - B                                                          310 v.H.

  1. Gewerbesteuer                                                                               380 v.H.


§  5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan  wird auf           2.500.000   EUR         festgesetzt.




§  6
Der als Anlage beigefügte Stellenplan wird anerkannt und genehmigt.


§  7
Die Haushaltssatzung tritt mit dem  1. Januar 2017 in Kraft.

Beschluss

Haushaltssatzung


Haushaltssatzung der Gemeinde Hausham - Landkreis Miesbach

für das Haushaltsjahr   2017
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:

       
§  1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit           18.430.500  EUR          
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit               4.133.500  EUR            

§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird auf     1.175.600   EUR        festgesetzt.



§  3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.


§  4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt
festgesetzt
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe - A                280 v.H.
  1. für die Grundstücke - B                                                          310 v.H.

  1. Gewerbesteuer                                                                               380 v.H.


§  5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan  wird auf           2.500.000   EUR         festgesetzt.




§  6
Der als Anlage beigefügte Stellenplan wird anerkannt und genehmigt.


§  7
Die Haushaltssatzung tritt mit dem  1. Januar 2017 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.07.2017 11:14 Uhr