Verabschiedung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2017
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 29.05.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der Hauptverwaltungsausschusssitzung am 18. Mai 2017 wurde der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für 2017 ausführlich besprochen.
Der Hauptverwaltungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Beschlussfassung entsprechend des Haushaltsentwurfs.
Die drei Fraktionssprecher nehmen zum Haushalt wie folgt Stellung:
Hubert Lacrouts (CSU):
Der zu erwartende Schuldenstand von 18 Mio. € ist sehr hoch. Man wird in Zukunft jede Ausgabe prüfen müssen. Die Pflichtaufgaben müssen selbstverständlich erfüllt werden, aber bei den freiwilligen Aufgaben muss jederzeit die Notwendigkeit nachgewiesen werden. Die Fraktion der CSU wird dem Haushalt zustimmen.
Ria Röpfl (Freie Wähler)
Auch die Freien Wähler sehen den derzeitigen Schuldenstand, aber es werden wieder bessere Jahre kommen. Die Freien Wähler stimmen dem vorgelegten Haushalt zu.
Thomas Danzer (SPD)
Die Verschuldung bis zum Jahr 2020 wird kommen, die Beschlüsse sind gefasst, da wird sich nichts mehr ändern. In den nächsten Jahren wird der Haushalt sicher gestrafft werden. Es müssen in Zukunft
alle Leistungen auf der Ausgabe- sowie auf der Einnahmeseite geprüft werden. Die Fraktion der SPD wird dem Haushalt zustimmen.
Beschlussvorschlag
Haushaltssatzung
Haushaltssatzung der Gemeinde Hausham - Landkreis Miesbach
für das Haushaltsjahr 2017
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 18.430.500 EUR
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 4.133.500 EUR
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird auf 1.175.600 EUR festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt
festgesetzt
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe - A 280 v.H.
- für die Grundstücke - B 310 v.H.
- Gewerbesteuer 380 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.500.000 EUR festgesetzt.
§ 6
Der als Anlage beigefügte Stellenplan wird anerkannt und genehmigt.
§ 7
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2017 in Kraft.
Beschluss
Haushaltssatzung
Haushaltssatzung der Gemeinde Hausham - Landkreis Miesbach
für das Haushaltsjahr 2017
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 18.430.500 EUR
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 4.133.500 EUR
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird auf 1.175.600 EUR festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt
festgesetzt
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe - A 280 v.H.
- für die Grundstücke - B 310 v.H.
- Gewerbesteuer 380 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.500.000 EUR festgesetzt.
§ 6
Der als Anlage beigefügte Stellenplan wird anerkannt und genehmigt.
§ 7
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2017 in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.07.2017 11:14 Uhr